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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 180/2008 vom 11.02.2008
Tempolimit auf NRW-Autobahnen
Im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag NRW hat die Landesregierung Mitte Januar 2008 zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf NRW-Autobahnen Stellung genommen. Danach gehören die Bundesautobahnen zu den sichersten Straßen. Bezogen auf das gesamte Straßennetz in Nordrhein-Westfalen ereigneten sich im Jahr 2006 etwa 8,5 % der schweren Verkehrsunfälle auf BAB. Bezogen auf die Fahrleistung von 1 Mrd. Fahrzeugkilometern seien auf Autobahnen drei Unfalltote und auf dem nachgeordneten Netz 9,6 Unfalltote zu beklagen.
Nach Auffassung der Landesregierung bedeutet dies, dass sich der Hauptanteil der schweren Verkehrsunfälle innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Landstraßen, also auf Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung ereignet. Dabei sei zu bemerken, dass ca 31 % der Strecken auf Autobahnen ebenfalls dauerhaft geschwindigkeitsbegrenzt sind.
In Nordrhein-Westfalen gebe es ca. 2.180 Autobahnkilometer entsprechend 4.360 Streckenkilometern. Da für die beiden Richtungsfahrbahnen häufig unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen gelten, seien die Streckenkilometer ausschlaggebend. 31 % von ihnen entsprechen 1.360 km und unterlägen einer dauerhaften Geschwindigkeitsbegrenzung.
Etwa 35 % der schweren Verkehrsunfälle ereigneten sich auf Autobahnabschnitten mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Somit gebe es im Verhältnis keine signifikanten Unterschiede zwischen Strecken mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Etwa 40 % der schweren Verkehrsunfälle unter Beteiligung ausländischer Fahrzeugführer ereigneten sich auf Autobahnabschnitten mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Im Verhältnis sei hier der Anteil der Verkehrsunfälle in geschwindigkeitsbegrenzten Bereichen höher.
Az.: III 642-10