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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 410/1996 vom 20.08.1996
Telekommunikationsgesetz
Am 1.8.1996 ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Lediglich die §§ 66 und 73 bis 79 TKG, die sich auf die Regulierungsbehörde beziehen, sowie die §§ 67 und 68 TKG, die die Errichtung eines Beirates bei der Regulierungsbehörde zum Gegenstand haben, treten am 1.1.1998 bzw. am 1.10.1997 in Kraft. Die sich aus § 6 TKG (lizenzpflichtiger Bereich) ergebenden Rechte können erst vom 1.1.1998 an ausgeübt werden, soweit sie sich auf das Angebot von Sprachtelefondienst beziehen.
Mit der Verkündung des Telekommunikationsgesetzes sind das Telegraphenwegegesetz und das Gesetz zur Vereinfachung des Planverfahrens für Fernmeldelinien außer Kraft getreten.
Das Gesetz hält an dem Grundsatz der unentgeltlichen Benutzung der Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien fest, so daß die Frage einer Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch § 50 TKG (§ 49 des Gesetzentwurfs) nun nur noch im Wege einer kommunalen Verfassungsbeschwerde geklärt werden kann (vgl. Mitteilungen vom 5.7.1996, Nummer 324). Über die weiteren Schritte der angelaufenen Vorbereitungen zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde werden wir berichten.
Az.: III/2 760-01