Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 3/2024 vom 12.01.2024

SVR-Studie: Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz

Der von der Europäischen Union 2022 beschlossene und bereits verlängerte vorübergehende Kollektivschutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine läuft im März 2025 aus. Wie es für die Menschen danach weitergeht, ist ungewiss und hängt maßgeblich vom Fortgang des Krieges ab. Deutschland und den anderen Regierungen Europas bleibt lediglich ein Jahr Zeit, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat daher im Rahmen einer Studie untersucht, welche Optionen es für einen fortgesetzten Aufenthalt der Kriegsflüchtlinge gibt und wie es durch geförderte Rückkehr oder zirkuläre Mobilität gelingen kann, die berechtigten Interessen der Ukraine, der Aufnahmestaaten sowie der geflohenen Menschen selbst zu berücksichtigen.

Die Kernempfehlungen:

  1. Personen, die momentan über eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz verfügen, sollten bereits jetzt ergänzend einen Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken beantragen. Wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, sollten die Behörden sie entsprechend beraten.

  2. Bund und Länder müssten dazu möglichst rasch und einvernehmlich klären, wie sich bestimmte Sperrklauseln für Personen mit vorübergehendem Schutzanspruch rechtssicher umgehen lassen. So ist ein direkter Wechsel des Aufenthaltszwecks etwa zum Studium oder in eine EU Blue Card nicht vorgesehen.

  3. Für den Wiederaufbau ist die Ukraine in erheblichem Maße auf das Humankapital ihrer Bürger angewiesen. Deshalb sollten transnationale Lösungen wie zirkuläre Mobilität oder Remote Work verstärkt als Option in den Blick genommen werden; die derzeit bestehende Freizügigkeit sollte aufrechterhalten werden. Maßnahmen zur Rückkehrförderung müssen eng mit Wiederaufbauunterstützung verknüpft werden.

  4. Für den wahrscheinlichen Fall, dass 2025 weiterhin Schutz benötigt wird, sollten bereits jetzt kollektive Anschlusslösungen gesucht werden. Denn individuelle Asylanträge hätten wenig Aussicht auf Erfolg und würden das Asylsystem überlasten.

Diese aufenthaltsrechtlichen Fragen werden 2025 alle europäischen Aufnahmestaaten in ähnlicher Weise betreffen. Die Bundesregierung sollte sich daher mit Nachdruck für Strategien auf EU-Ebene einsetzen, um einen möglichst einheitlichen Umgang mit ukrainischen Kriegsflüchtlingen sicherzustellen. Dies ist nicht zuletzt symbolisch bedeutsam, da die europäische Solidarität hinsichtlich außen- und verteidigungspolitischer Fragen mit zunehmender Dauer des Krieges nachlässt. Da aufgrund der bald endenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments bzw. der Amtszeit der Kommission unklar ist, ob eine solche gemeinsame europäische Lösung rechtzeitig zu erreichen ist, sollte die Bundesregierung zugleich zeitnah sämtliche Möglichkeiten prüfen, die ggf. kurzfristig auf nationaler Ebene umsetzbar sind.

Die SVR-Studie „Daueraufenthalt, Rückkehr oder zirkuläre Mobilität? Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz“ können Sie hier herunterladen:

https://www.svr-migration.de/publikation/daueraufenthalt-rueckkehr-oder-zirkulaere-mobilitaet

Az.: 16.4-018/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search