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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 374/2013 vom 23.05.2013
StGB NRW-Fachtagung zur Verkehrsinfrastruktur
Über den Zustand der Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen wurde in den letzten Monaten ständig in den Medien berichtet. Seit Jahren beklagen Öffentlichkeit, Unternehmen und Politiker der jeweiligen Opposition, dass die finanzielle Ausstattung für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur in NRW unzureichend sei und die Investitionslücke immer größer werde. Diese grundsätzliche Problematik trifft Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland und wichtiges Transitland stärker als die meisten anderen Bundesländer; auch weil die finanzielle Ausstattung durch den Bund mit den überregionalen Verkehrsfunktionen des Landes nicht Schritt hält.
Die nordrhein-westfälische Wirtschaft, vertreten durch zahlreiche Wirtschaftsverbände, darunter die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW (unternehmer nrw), sowie die Industrie- und Handelskammern NRW und Handwerkskammern weisen nun in einem gemeinsamen Positionspapier „Verkehrsinfrastruktur und Standortqualität“ erneut auf diesen dauerhaft nicht tragbaren Zustand hin. Damit richten sie den dringenden Appell an die Politik, die hohe Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für Bevölkerung und Wirtschaft in NRW nicht nur anzuerkennen, sondern ihr auch durch eine deutlich verbesserte Finanzausstattung gerecht zu werden. Das Positionspapier kann im Internet unter http://www.unternehmernrw.net/mail/aktuelle_ausgabe.php?id=nrw_braucht_leistungsfaehige_verkehrsinfrastruktur_ heruntergeladen werden.
Der StGB NRW wird konkret zu der Thematik "Kommunale Verkehrspolitik vor neuen Herausforderungen - Finanzierung — Infrastruktur — Mobilität" am 17.06.2013 in Düsseldorf eine Fachtagung durchführen. Weitere Informationen hierzu können im Internet unter http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/fortbildung/detailansicht-fortbildung/veranstaltung/verkehrspolitisches-seminar.html?cHash=736141f310c7d314295db6da039002e4 abgerufen werden.
Az.: III 644-02