Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 350/2020 vom 06.05.2020

Wiederaufnahme der Zuweisung von Geflüchteten in die Kommunen

Mit Schnellbrief Nr. 102 vom 19.03.2020 sowie Mitteilung Nr. 249/2020 vom 21.04.2020 hatte die Geschäftsstelle über den Erlass des Landes vom selben Tag informiert, wonach die o.g. Zuweisungen wegen der Pandemie befristet ausgesetzt würden.

Am 06.05.2020 hat das zuständige Ministerium der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass „nach dem Ablauf der befristeten Aussetzung nunmehr wieder Zuweisungen von Flüchtlingen in die Kommunen vorgenommen werden.

Die notwendige Wiederaufnahme der Verteilung wird unter Beachtung der aktuellen Erfüllungsquoten erfolgen. Dies wird schrittweise und nur in kleinen Zuweisungskontingenten geschehen. Dabei werden die Interessen der Asylsuchenden, bei denen inzwischen ein gesetzlicher Grund nach den §§ 47 – 50 AsylG für eine Zuweisung vorliegt, vorrangig berücksichtigt.

Die Bezirksregierung Arnsberg wird auf die konkret betroffenen Kommunen zukommen und sie frühzeitig über anstehende Zuweisungen informieren, damit die erforderlichen Maßnahmen für die Unterbringung mit zeitlichem Vorlauf getroffenen werden können. Details dieses Konzept werden gerade auf Seiten des Landes erarbeitet und darüber wird sobald möglich informiert.

Az.: 16.1.4.2-012

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