Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 241/2022 vom 21.04.2022

Start der 2. Stufe der Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude

Mit Schnellbrief Nr. 213 vom 06.04.2022 hatten wir darüber informiert, dass ab dem 20.04.2022 wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden können. Der Neustart der EH40-Neubauförderung bildet den ersten von drei Schritten, in denen die Neuausrichtung der Neubauförderung erfolgen soll. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte mitgeteilt, dass für die Förderung nach Stufe 1 ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung steht.

Schon am 20.04.2022 teilte die KfW mit, dass die für die Stufe 1 bereitgestellten Haushaltsmittel im Laufe des 20.04.2022 ausgeschöpft worden sind. Damit können keine Anträge mehr für Neubauvorhaben mit den Produktbestimmungen aus Stufe 1 entgegengenommen werden. Dies betrifft die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40, 40 Erneuerbare Energien (EE) und die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus. Die Förderung war in dieser Form ursprünglich bis zum 31.12.2022 befristet.

Daher startet bereits ab dem 21.04.2022 die Stufe 2 der Neubauförderung. Sie war für den Fall der Ausschöpfung des Budgets der Stufe 1 als nahtlose Fortsetzung der Neubauförderung mit dem Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen angekündigt worden. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG-Siegel war bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und ist jetzt verpflichtend.

Die Förderung der Stufe 2 wird für Kommunen weiterhin in der Kredit- und Zuschussvariante angeboten. Grundlage für die Förderung sind weiterhin die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) vom 07.12.2021 einschließlich der jeweils in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" enthaltenen Vorgaben. Dabei gelten folgende Abweichungen:

Gegenstand der Förderung ist ausschließlich die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH). Die Höhe des Tilgungszuschusses bzw. des Zuschusses beträgt 12,5 %. Dabei werden im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

Allerdings gelten die Ausnahmeregelungen für die Betroffenen des Hochwassers in einem betroffenen Gebiet des Hochwassers (gemäß Aufbauhilfegesetz) weiterhin. Außerdem können im Rahmen der Übergangsregelung für den Zeitraum bis einschließlich zum 30.06.2022 die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40, 40 EE, 40 NH, 55, 55 EE und bei Wohngebäuden die Effizienzhaus-Stufen 55 NH und 40 Plus mit unveränderten Fördersätzen beantragt werden.

Die KfW teilt mit, dass die neuen Merkblätter sowie die Infoblätter zur Antragstellung in Kürze im Archiv Ihres Partnerbereichs unter folgendem Link heruntergeladen werden können:

www.kfw.de/partnerportal

Alternativ können die Dokumente ab Gültigkeit über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden:

· Zentraler Bestellservice: Servicenummer: 0800 539 9001 – kostenfreie Rufnummer;

· E-Mail: bestellservice@kfw.de

Die aktuelle KfW-Information für öffentliche Einrichtungen kann unter folgenden Link heruntergeladen werden:

KfW-Information für öffentliche Einrichtungen 07/2022

Als dritter und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die Einzelheiten des Programmes werden noch erarbeitet.

Az.: 20.2.6-004/001 gr

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