Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 172/2008 vom 20.02.2008

Städtetag gegen Städte-Top-Level-Domains

Der Deutsche Städtetag spricht sich - entgegen eines vom Bundestag am 17.01.008 verabschiedeten Antrags (BT-DrS. 16/4564, dip.bundestag.de/btd/16/045/1604564.pdf) - gegen die Einführung von Top-Level-Domains in Internetnamensraum auf Basis von Städtenamen aus. Internetadressen mit der Endung ".berlin" etwa, wie sie vom Bundestag und teilen der Wirtschaft gefordert werden, sind nach Auffassung des Präsidiums (Sitzung vom 12.02.2008) nicht zielführend, da zum einen kein wesentlicher Nutzen für die Städte und die Bürgerschaft durch sie erkennbar und zum anderen erheblichen Risiken hiermit verbunden seien. Dazu zählten etwa die Gefahr der Verwirrung der Nutzerschaft durch irreführende Seiten oder das Risiko, dass Internetseiten mit rechtlich oder ethisch fraglichen Inhalten unter dem Städtenamen betrieben würden.

Az.: I/2 800-01

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