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StGB NRW-Mitteilung 527/2021 vom 08.09.2021

Sondertreffen der EU-Innenminister zur Aufnahme von Menschen aus Afghanistan

Bei der außerordentlichen Tagung einigten sich die Innenministerinnen und Innenminister der EU am 31. August 2021 auf eine gemeinsame Erklärung. Laut der Erklärung soll sichergestellt werden, dass notleidende Menschen in der unmittelbaren Nachbarschaft Afghanistans angemessenen Schutz erhalten. Die EU werde sich weiterhin mit internationalen Partnern, insbesondere den Vereinten Nationen, zur Stabilisierung der Region abstimmen und sicherstellen, dass die humanitäre Hilfe die gefährdeten Bevölkerungsgruppen erreicht. Die Innenminister beauftragten die EU-Kommission, einen Aktionsplan auszuarbeiten. Demnach sollen Nachbar- und Transitstaaten finanzielle Hilfen von der EU bekommen, wenn sie sich zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen bereit erklären und Maßnahmen ergreifen, damit diese die Region nicht verlassen. Die EU-Kommission hatte bereits bekannt gegeben, 200 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in Afghanistan und seinen Nachbarländern zur Verfügung stellen zu wollen. In der Erklärung der EU-Innenminister werden darüber hinaus gezielte Informationskampagnen gegen die Narrative von Menschenschmugglern als geeignetes Instrument genannt. Die Ansiedlung schutzbedürftiger Afghaninnen und Afghanen soll nur dann erfolgen, wenn EU-Staaten dafür freiwillig Plätze anbieten. Sichergestellt werden müsse auch, dass die Situation in Afghanistan nicht zu Sicherheitsbedrohungen für EU-Bürger führe, heißt es in der Erklärung weiter. Zu diesem Zweck müssten angemessene Sicherheitsüberprüfungen von Migranten stattfinden. Zudem strebe man in den EU-Ländern einheitliche Regeln für die Bearbeitung von Asylanträgen afghanischer Flüchtlinge an.

Anmerkung des StGB NRW und des DStGB

Der DStGB und der StGB NRW bekräftigen die Forderung, mit aller Kraft an einer europäischen Lösung für die Aufnahme von Ortskräften, Familienangehörigen und Schutzsuchenden aus Afghanistan auf der Basis der bereits erarbeiteten Vorschläge des EU- Asyl- und Migrationspakts der EU-Kommission zu arbeiten. Die Blockadehaltung einiger EU-Staaten muss zwingend aufgehoben werden. Die Situation in Afghanistan stellt nur eine dramatische Lage in Kriegs- und Krisenländern dar, die zu einer verstärkten Fluchtbewegung führt. Auch die Klimafolgen werden ursächlich für weitere Fluchtbewegungen nach Europa sein. Eine europäische Lösung ist vor dem Hintergrund unabdingbar. Es kann nicht sein, dass einige wenige hilfsbereite Staaten die mit der Aufnahme von Geflüchteten verbundenen Lasten und Herausforderungen allein tragen. Dies gefährdet die Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort und stellt Kommunen vor enorme organisatorische und finanzielle Herausforderungen im Hinblick auf die Aufnahme, aber vor allem auf die Integration der Menschen vor Ort. Der DStGB wiederholt seine Forderung, dass die Staaten, die mehr Flüchtlinge aufnehmen, dafür mehr EU-Finanzmittel für die Unterbringung und Integration erhalten müssen. Darüber hinaus müssen auch die legalen Wege der Migration nach Europa ausgebaut und verstärkt in den Blick genommen werden.

Quelle: DStGB Aktuell 3521 vom 03.09.2021

Az.: 16.0.14-001/001

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