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StGB NRW-Mitteilung 1/2000 vom 05.01.2000
Registergestützter Zensus 200x
Der Zensus 200X soll bekanntlich eine reine Registererhebung sein. Zur Vorbereitung sind umfangreiche Testerhebungen vorgesehen.
a) Zur Prüfung der Melderegister auf Mehrfachfälle werden von allen registerführenden Stellen die Daten aller Einwohner, die zu einem bestimmten Datum geboren sind, sowie alle Datensätze mit unvollständigem Geburtsdatum angefordert. Der Umfang dieser Stichprobe beträgt etwa 1,2% der Gesamtbevölkerung, max. 1 Million Einwohner.
b) Zur Untersuchung auf Fehlbestand und Karteileichen werden in 570 nach Zufallsverfahren ausgesuchten Gemeinden insgesamt ca. 37.600 ebenso ausgewählte Gebäude (250.00 Wohnungen, 550.000 Personen) durch Begehung erhoben. Die erhobenen Daten werden mit den entsprechenden Melderegisterauszügen der Gemeinden verglichen.
c) Aus der Stichprobe b) werden bei maximal 16.500 Gebäuden die Eigentümer postalisch zu Gebäude und Wohnungen sowie die Bewohner persönlich zu Wohnungsmerkmalen und erwerbsstatistischen Merkmalen befragt. In diesem Verfahrensteil erfolgt die Feststellung von Haushaltszusammenhängen sowie eine Verknüpfung mit Daten der Bundesanstalt für Arbeit.
Das für die Testerhebungen erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll bis Juni 2000 abgeschlossen sein. Der vorgesehene Schlusstermin der Tests ist Mitte 2002.
Die Kosten der Testerhebungen werden auf 29,4 Mio DM geschätzt; darin sind die Kosten der Städte und Gemeinden und der Bundesanstalt für Arbeit noch nicht enthalten. Der Statistische Ausschuss des Deutschen Städtetages, in dem der DStGB mitarbeitet, hat eine Arbeitsgruppe zur Ermittlung der Kosten der Städte und Gemeinden eingesetzt, um diese rechtzeitig geltend machen zu können.
Quelle DStGB Aktuell 4899
Az.: I/2 050-19