Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 581/2003 vom 24.07.2003

Projektförderung für den Bereich Musikschulen

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Landtag im Rahmen des LVdM-Konzeptes „Musikschule 2000“ Projektfördermittel für folgende Bereiche aus:

1. Kooperationen von Musikschulen und Offenen Ganztagsschulen mit dem Ziel allgemeiner Musikalisierung

2. Kooperationen von Musikschulen und Allgemeinbildenden Schulen, wenn der Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnologie als pädagogisches Element erprobt werden soll. Eine Verzahnung zu den LVdM-Projekten „Neue Medien“ wird angestrebt.

3. Kooperationen von Musikschulen und Allgemeinbildenden Schulen, wenn die Integration von Migranten, Behinderten und sozial Benachteiligten gefördert wird.

4. Fortsetzungsprojekte der Jahre 2002 und 2003, soweit die Mehrjährigkeit der Maßnahme zu Beginn beantragt wurde.

Der Antrag muß nach einem Formblatt bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Musikschulen NRW, Breidenplatz 10, 40627 Düsseldorf bis zum 31. Oktober 2003 eingereicht werden. Der Antragsvordruck kann von der Homepage des Landesverbandes der Musikschulen in NRW e.V.: www.lvdm-nrw.de heruntergeladen oder dort direkt angefordert werden.

In der ausführlichen inhaltlichen Projektbeschreibung sind Aussagen zu den Zielen, Zielgruppen und Strategien sowie zur Leistungsfähigkeit eigener Kräfte und externer Partner zu treffen. Es muß ein aussagekräftiger detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden (z.B. 30 Wochenstunden á 30 Euro = 900 Euro). Der Kosten- und Finanzierungsplan muß zur Projektbeschreibung korrespondieren, d.h. sämtliche aufgeführten Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben. Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag zu stellen. Die Verknüpfung eines Neuantrages mit einem Fortsetzungsantrag z.B. beim Klassenmusizieren ist nicht zulässig. Nach Durchführung der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis gegenüber der zuständigen Bezirksregierung zu führen. Der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Musikschulen ist eine Projektdokumentation über die Bezirksregierung zuzuleiten.

Der Eigenanteil muß 20 % betragen. Für Fortsetzungsprojekte, die im Jahr 2003 beginnen, ist unter Haushaltsvorbehalt eine maximal dreijährige degressive Förderung möglich. Der Eigenanteil erhöht sich im 2. Jahr auf 30 % und im 3. Jahr auf 40 %. Unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Az.: IV/2-450

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search