Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 655/2003 vom 21.08.2003

Pressemitteilung: Vergnügungssteuer ohne "Abzocke"

Nicht in einem Anflug von Raffgier, sondern mit Augenmaß und Rücksicht auf die örtliche Wirtschaft haben die 359 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW ihre Vergnügungssteuer-Satzungen erlassen. Auslöser war der Wegfall des Landesvergnügungssteuergesetzes Ende 2002. Viele Kommunen haben dies genutzt, um die Gebührensätze an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen.
 
So stiegen die Gebühren pro Spielgerät und Jahr in Gaststätten um durchschnittlich 14,6 Prozent, die Gebühren für solche Geräte in Spielhallen um durchschnittlich 14,9 Prozent. „Dies entspricht bis auf ein, zwei Prozent unseren Empfehlungen und dem, was die Spielgeräte-Betreiber für akzeptabel halten“, erklärte Ernst Giesen, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf. Im Bereich Spielhallen hätten sich 286 Kommunen an die empfohlenen Gebührensätze gehalten, im Bereich Gaststätten sogar 318.
 
Damit habe sich die unlängst erhobene Anschuldigung des Steuerzahlerbundes NRW („Kommunen nutzen die neue Freiheit ... schamlos aus“) als grundlos erwiesen. Von einem „Abkassieren“ mit „Erdrosselungswirkung“ könne keine Rede sein, machte Giesen klar. Besonders deutlich werde dies bei der Gemeinde Möhnesee. Dieser lastete der Steuerzahlerbund NRW eine Erhöhung der Gebührensätze für Automaten in Spielhallen um 1.280 Prozent an. Tatsächlich sind dort die Gebühren gegenüber 2002 von 1.656 Euro auf 4.928 Euro hinaufgesetzt worden - ein Plus von nicht ganz 200 Prozent. Zudem gibt es derzeit in Möhnesee keine Spielhallen, bei denen diese Gebühr erhoben werden könnte.
 
Das missglückte Rechenexempel lege offen, dass mit Statistiken nur allzu gern Stimmung gemacht werde, so Giesen: „Wer sich um redliche Aufklärung der Tatsachen bemüht, rechnet lieber zweimal nach, bevor er solche Fantasiewerte in die Welt setzt.“ Die - zweifellos sinnvolle - Datenerhebung zur Vergnügungssteuer tauge nicht als Beweis für Maßlosigkeit. Vielmehr zeige sie eindrucksvoll, dass in der Mehrzahl der NRW-Kommunen wirtschaftliche Vernunft regiert.

Az.: IV/3

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