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StGB NRW-Mitteilung 273/2008 vom 10.04.2008
Pressemitteilung: Eigenanteil der Eltern für Schulbücher beibehalten
Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen soll die derzeitige Eigenanteilsregelung für Schulbücher verlängert werden, um dadurch alle SGB II-Empfänger von Zuzahlungen für Lernmittel zu befreien. „Durch kostenlose Schulbücher für bedürftige Kinder könnte ein wirksamer Beitrag zu mehr Chancengleichheit in der Bildung geleistet werden“, sagten der Geschäftsführer des Städtetages, Dr. Stephan Articus, und die Hauptgeschäftsführer von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, Dr. Martin Klein und Dr. Bernd Jürgen Schneider.
Um diese Maßnahme finanziell zu ermöglichen, sollte die derzeitige Eigenanteilsregelung für Schulbücher verlängert werden. Die Verbände appellieren an das Land, diesen Vorschlag aufzugreifen und baldmöglichst eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen. Die Eigenanteilsregelung, nach der Eltern seit fünf Jahren 49 Prozent der Schulbuchkosten tragen, läuft Ende des Schuljahres aus. Ab dem nächsten Schuljahr würde der Eigenanteil auf 33 Prozent sinken.
Die Beibehaltung der Eigenanteilsregelung hätte für die Eltern gegenüber dem derzeitigen Status quo keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Vielmehr würde auf eine Entlastung von 6 bis 12 Euro pro Schuljahr in allgemeinbildenden Schulen verzichtet. „Wir halten den Verzicht auf die ohnehin geringe Entlastung finanziell besser gestellter Eltern zugunsten der Freistellung Bedürftiger von den Schulbuchkosten für angemessen und sozial vertretbar“, sagten die Geschäftsführer.
Nach derzeitigem Recht erhalten nur die Sozialhilfeempfänger nach dem SGB XII die Schulbücher kostenlos. SGB II-Empfänger müssen wie alle anderen den Eigenanteil für Schulbücher grundsätzlich selbst zahlen. Aus Gründen der Gleichbehandlung plädieren die kommunalen Spitzenverbände für eine Einbeziehung aller Kinder von SGB II-Empfängern sowie Asylbewerbern in die Befreiungsregelung. „Die Freistellung des genannten Personenkreises steht allerdings unter der Bedingung, dass der Eigenanteil der Eltern von derzeit 49 Prozent nicht automatisch abgesenkt wird“, stellten Articus, Klein und Schneider klar.
Az.: IV