Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 254/2017 vom 28.02.2017

Neuerungen für die Windenergie im Energieeinspeisungsgesetz 2017

Die Novellierung des EEG bringt eine Vielzahl an Neuerungen mit sich. Dies gilt insbesondere für die komplexen Ausschreibungsverfahren, die Bieter nicht zuletzt aufgrund streng einzuhaltender Form- und Fristvorgaben vor Herausforderungen stellen kann.

Die Fachagentur Windenergie an Land e.V. (FA Wind) hat die relevanten Regelungen im Zusammenhang mit der künftigen Ausschreibung der Förderhöhe für neue Windenergieanlagen an Land praxisnah aufbereitet und in einem Hintergrundpapier zusammengestellt. Nachdem Mitte Dezember 2016 durch das erste Änderungsgesetz auch Regelungen für Ausschreibungsverfahren im EEG 2017 ergänzt wurden, hat die FA Wind die im November 2016 erschienene 1. Auflage des Hintergrundpapiers überarbeitet und ergänzt.

Das Hintergrundpapier kann auf der Internetseite der FA Wind abgerufen werden unter http://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_EEG-2017_Ausschreibungen_2Aufl_01-2017.pdf .

Az.: 20.1.4.1-002/002

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