Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 343/1996 vom 20.07.1996
Neuer Einzelhandelserlaß
Nachdem fast 90 % der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sich im Jahre 1994 für die Fortschreibung des Einzelhandelserlasses ausgesprochen haben, ist der Erlaß unter Federführung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport überarbeitet worden und liegt nunmehr als gemeinsamer Runderlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft und des Ministeriums für Bauen und Wohnen vor (veröffentlicht in: Ministerialblatt vom 20.6.1996, Nr. 38, Seite 922 ff.).
Ziel der Überarbeitung des aus dem Jahre 1986 stammenden Einzelhandelserlasses war insbesondere seine Aktualisierung, die Konkretisierung von Begriffen sowie die Verbesserung der landesplanerischen und städtebaulichen Steuerung von Ansiedlungsentscheidungen. Einige Positionen des NWStGB sind in dem Erlaß umgesetzt worden, so etwa die flexiblere Handhabung des landesplanerischen Zulässigkeitskriteriums der "Orientierung an der zentralörtlichen Gliederung" für bestimmte Betriebsformen mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten, die Berücksichtigung städtebaulicher und siedlungsstruktureller Besonderheiten bei der Frage der "städtebaulichen Integration" sowie die Verbesserung der Abstimmung zwischen benachbarten Kommunen bei Ansiedlungsentscheidungen. Der Erlaß legt zentrenrelevante Sortimente in einer Anlage fest und führt in einer weiteren Anlage Sortimente auf, die dann zentren- und nahversorgungsrelevant sind, sofern die Kommunen nichts anderes festlegen.
Das Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport hat desweiteren die Erarbeitung einer Arbeitshilfe zum Einzelhandelserlaß in Auftrag gegeben. Diese soll sich vor allem an die Kommunen wenden und Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden.
Az.: III/3 611 22