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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 554/1998 vom 05.10.1998
Neue TA Lärm
Die Geschäftsstelle hat in den Mitteilungen vom 05.05.1998, Nr. 250, vom 20.06.1998, Nr. 329 und vom 20.07.1998, Nr. 392 über den Entwurf einer neuen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berichtet. Die endgültige Verabschiedung der neuen TA Lärm hatte sich verzögert, weil die nach § 48 Bundesimmissionsschutzgesetz notwendige Zustimmung des Bundesrats noch nicht erteilt worden war.
Inzwischen haben sich Bundesregierung und Bundesrat geeinigt. Die neue TA Lärm ist im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26, S. 501 ff., vom 28.08.1998 veröffentlicht worden. Gem. ihrer Nr. 10 tritt die neue TA Lärm am 1. Tag des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft, somit also am 01. November 1998.
Zum Inhalt der neuen TA Lärm wird auf die generelle Information in den Mitteilungen vom 05.05.1998 Nr. 250 verwiesen. Insbesondere gelten weiterhin die bekannten Immissionsrichtwerte, abgestuft nach dem Gebietscharakter des vom Lärm betroffenen Gebiets (Nr. 6.1 TA Lärm neu):
a) in Industriegebieten | 70 dB(A) | |
b) in Gewerbegebieten | tags | 65 dB(A) |
nachts | 50 dB(A) | |
c) in Kerngebieten, Dorfge- bieten und Mischgebieten | ||
tags | 60 dB(A) | |
nachts | 45 dB(A) | |
d) in allgemeinen Wohnge- bieten und Kleinsiedlungs- bieten |
| |
tags | 55 dB(A) | |
nachts | 40 dB(A) | |
e) in reinen Wohngebieten | ||
tags | 50 dB(A) | |
nachts | 35 dB(A) | |
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflege- anstalten | ||
tags | 45 dB(A) | |
nachts | 35 dB(A) |
Diese Werte sind gegenüber der bisherigen TA Lärm vollkommen unverändert.
Az.: II