Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 745/1999 vom 05.11.1999

Musterverordnung zum Ladenschluß

Im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 53 vom 07.11.1999, ist der Runderlaß des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09.08.1999 – 215-8435.7 – "Ausführung des Gesetzes über den Ladenschluß; Muster für Rechtsverordnungen der Kreisordnungsbehörden und der örtlichen Ordnungsbehörden" veröffentlicht worden.

Der Runderlaß gibt Erläuterungen zur Handhabung der Freigabe der vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage und der sechs Werktage mit verlängerten Öffnungszeiten nach § 14 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 Satz 2 Ladenschlußgesetz durch die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden. Des weiteren werden im Anhang Muster für Verordnungen über besondere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen dargestellt, wobei das Muster B für die örtlichen Ordnungsbehörden gilt.

Az.: I/2 102-02

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