Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 537/2023 vom 02.08.2023

Minister Lauterbach legt Hitzeschutzplan vor

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat am 28.07.2023 einen ersten Hitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums für diesen Sommer vorgelegt. Die zunehmenden Hitzewellen in Deutschland erfordern sofortige Maßnahmen. Darin sind sich die Vertreterinnen und Vertreter der Pflege, der Städte und Kommunen, der Ärzteschaft sowie Wissenschaft einig, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach nach Berlin eingeladen hat.

Der Schwerpunkt der Initiativen liege derzeit vor allem auf der Kommunikation und der Sensibilisierung, erklärte der Bundesgesundheitsminister. Das sei wichtig, um kurzfristig wirksam Hitzeschutz zu betreiben. Langfristig sollen auch strukturell Verbesserungen erfolgen. Dafür soll im Herbst zu einer Statuskonferenz stattfinden.

Zu bereits umgesetzten Maßnahmen gehört ein Plakat der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit konkreten Verhaltenstipps bei Hitze. Es kann kostenfrei über die BzgA bestellt werden.

Auf www.hitzeservice.de erhalten Kommunen Hinweise für wirksame Maßnahmen zum Hitzeschutz. Pflegedienste und Pflegeheime wurden zudem über ihre Verbände angeschrieben und haben spezifische Informationen erhalten, was Pflegebedürftige bei Hitzewellen brauchen.

Zukünftig sollen die Hitzewarnstufen des Deutschen Wetterdienstes bekannter gemacht und weiterentwickelt werden. Im digitalen Bereich könnte die Bevölkerung über Apps oder SMS-Warnungen geschützt werden. Dafür werden bereits Gespräche mit Mobilfunkanbietern und Behörden, in deren Zuständigkeit die staatlichen Warn-Apps liegen, geführt.

Zudem wurde eine Initiative mit dem Hausärzteverband ins Leben gerufen: Ärztinnen und Ärzten kommt eine besondere Aufgabe beim Hitzeschutz zu: Sie kennen besonders vulnerable Patienten, können diese und gegebenenfalls auch deren Angehörige rechtzeitig informieren und nützliche Tipps für den Umgang mit Hitze geben.

Die Ziele des Hitzeschutzplan für Gesundheit

  1. Sensibilisierung der Bevölkerung sowie insbesondere der vulnerablen Gruppen zur Vornahme von Schutzmaßnahmen bei auftretenden Hitzeschutzwellen.
  2. Reduzierung und Vermeidung von hitzeassoziierten Todesfällen sowie Abmilderung von Krankheitsverläufen.
  3. Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden (Auslösen von Schutzmaßnahmen) durch gezielte Warn-Information.
  4. Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.


(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Az.: 38.0.1-001/008

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