Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 673/2003 vom 19.08.2003

Melderegistermodul des e-Government Starter Kits genehmigt

Das Innenministerium NRW hat für die Pilotkommunen des Gemeinschaftsprojekts e-Government NRW am 07.08.03 die für das dort entwickelte e-Government Starter Kit (eGSK) technische Lösung für die Einfache Melderegisterauskunft per Internet genehmigt. Angesichts der datenschutzrechtlich unbedenklichen Lösung und der Tatsache, dass die Anpassung des Meldegesetzes NRW noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, ist diese Entscheidung ein großer Beweis für die Fortschrittlichkeit des Melderegistermoduls.
 
Die Geschäftsstelle des StGB NRW wird im Herbst den Mitgliedern des Verbandes das eGSK inkl. des Melderegistermoduls und eines Moduls zur Beantragung von Personenstandsurkunden kostenlos zur Verfügung stellen. Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.

Az.: G/3 830-03/3

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