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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 157/2008 vom 05.02.2008
Leitfaden zu Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber
Die Bundesnetzagentur hat auf ihren Internetseiten einen Leitfaden zu den Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber eingestellt, der diesen Unternehmen als Empfehlung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten dienen soll.
Die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen verpflichtet, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Stromnetzbetreiber miteinander vergleichen können.
Der Leitfaden, zu dem die Branchenverbände konsultiert wurden, enthält die Rechtsgrundlage, eine Kurzbeschreibung und die inhaltliche Definition der einzelnen Veröffentlichungspflichten. Darüber hinaus gibt er Hinweise zum Datenformat, zum Zeitpunkt und zur Dauer der Bereitstellung sowie zur Platzierung der Information auf den Internetseiten der Stromnetzbetreiber.
Die Umsetzung des Leitfadens trägt zur Verbesserung der Transparenz für alle Marktteilnehmer bei.
Hintergrund für die Erstellung des Leitfadens ist eine aktuelle Auswertung zahlreicher Internetauftritte von Stromnetzbetreibern durch die Bundesnetzagentur. Nach Angaben der Bundesnetzagentur kommen viele Netzbetreiber ihren Veröffentlichungspflichten nicht oder nur unvollständig nach. Darüber hinaus seien die entsprechenden Informationen teilweise schwer auffindbar.
Der Leitfaden ist im Intranet für StGB NRW-Mitglieder unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abrufbar.
Az.: IV/3 811-003