Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 425/2010 vom 12.10.2010

Landtags-Anhörung zum Zensus-Ausführungsgesetz

Am 07. Oktober 2010 fand im Landtag NRW die Anhörung der Sachverständigen vor dem Innenausschuss und dem Ausschuss für Kommunalpolitik des Landes NRW statt. Der Entwurf des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 ist als Landtagsdrucksache 15/15 veröffentlicht. Erhebungsstellen sind die kreisfreien Städte und Kreise. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unterstützen lediglich die Erhebungsstellen dadurch, dass sie Bürgerinnen und Bürger sowie eigene Bedienstete benennen, die als Erhebungsbeauftragte in Betracht kommen.

Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen hat zwischenzeitlich mit Schreiben vom 05.10.2010 ein Informationsblatt zur Einrichtung von Erhebungsstellen in kreisfreien Städten und Kreisen und der Städteregion Aachen herausgegeben. Bezüglich der Erhebungsbeauftragten wird empfohlen mit der Anwerbung der Erhebungsbeauftragten ab Dezember 2010 zu beginnen. Es soll Wert darauf gelegt werden, dass bei der Auswahl und Bestellung darauf zu achten ist, zuverlässige, vertrauenswürdige und volljährige Mitbürger/-innen für diese Aufgabe zu gewinnen. Die Erhebungsbeauftragten werden vom Personal der Erhebungsstellen vor ihrer Tätigkeit geschult.

Die kommunalen Spitzenverbände forderten in der Anhörung die Landesregierung auf, den Kommunen die Kosten für die Datenerhebung im Rahmen des Zensus 2011 voll auszugleichen. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird die Ausführung der Aufgabe ca. 48 Mio. € kosten; Schätzungen der Landesregierung zur Folge wäre ein Kostenausgleich lediglich in Höhe von 29 Mio. € zu leisten. Darüber hinaus forderten die kommunalen Spitzenverbände im Ausführungsgesetz des Landes einen nachträglichen Ausgleich zu verankern und der Hinweis darauf, dass die neue Landesregierung sich ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, den Kommunen nur neue Aufgaben zu übertragen, wenn ihnen auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.    

Der Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011 ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet-Mitgliederbereich des Verbandes unter Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, Fachgebiete, Melderecht abrufbar.

Az.: I 050-24

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