Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 367/2008 vom 09.06.2008

Landtag NRW verlängert Geltung der Videoüberwachung

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung vom 05.06.2008 der Verlängerung des § 15a PolG NRW zugestimmt. Dieser gibt der Polizei die Möglichkeit, zur Verhütung von Straftaten unter bestimmten Umständen öffentlich zugängliche Orte per Videokamera zu überwachen und die Bilder für 14 Tage zu speichern. Die im Jahr 2003 zuletzt geänderte befristete Befugnis wäre in diesem Jahr ausgelaufen, wenn der Landtag sie nicht verlängert hätte. Nun ist eine weitere Frist von fünf Jahren zur erneuten Prüfung der Maßnahmen vorgesehen. Bislang machen die Kreispolizeibehörden von Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach von der Regelung Gebrauch. Im Rahmen der Verlängerung bezweifelte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Gegensatz zu Vertretern der Polizei die Wirksamkeit der Überwachungen.

Az.: I/2 101-01-1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search