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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 270/2008 vom 24.04.2008
Landesprogramm Kultur und Schule
In der Vergangenheit ist die Frage diskutiert worden, ob im Rahmen des Landesprogramms „Kultur und Schule“ zugunsten der Künstlerinnen und Künstler Versicherungsschutz bestehe. Staatssekretär Grosse-Brockhoff (Staatskanzlei NRW) hat nunmehr mit Schreiben vom 31. März 2008 mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz für die beteiligten Künstlerinnen und Künstler erneut geprüft worden sei. Auch diese Prüfung durch das Justiziariat der Staatskanzlei habe zu dem Ergebnis geführt, dass der Versicherungsschutz gegeben sei.
Darüber hinaus wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Geltung der Förderrichtlinien für das Landesprogramm auf drei Schuljahre beschränkt sei. Die Richtlinie garantiere – im Einvernehmen mit IM und FM – bis zum Ende des Schuljahres 2009/10 die Einheitlichkeit und Verbindlichkeit des Verfahrens. Die kommunalen Spitzenverbände würden zeitnah in die Überlegungen über die Fortführung des Programms einbezogen. Der Staatssekretär geht davon aus, dass erste Sondierungsgespräche im Herbst 2008 stattfinden.
Das Schreiben der Staatskanzlei kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur, Sport/Kultur/Landesprogramm Kultur und Schule – Schreiben der Staatskanzlei vom 31.03.2008 abgerufen werden.
Az.: IV/2 200-0