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StGB NRW-Mitteilung 175/2008 vom 13.02.2008
Kosten von Existenzminimum und Grundsicherung
Die Bundesregierung hat jüngst auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zu den finanziellen Auswirkungen Stellung genommen, die durch eine Erhöhung insbesondere familienbezogener Finanztransfers zu erwarten wären. Zusammenfassend ergeben sich hieraus folgende Bewertungen:
• Eine Anhebung des steuerlichen Existenzminimums um jeweils 100 Euro führt über eine isolierte Erhöhung des Grundfreibetrags zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 690 Mio. Euro und bei einer isolierten Erhöhung des Kinderfreibetrages zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 125 Mio. Euro.
• Eine Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro monatlich führt zu Kosten in Höhe von rd. 950 Mio. Euro pro Jahr.
• Die Verringerung des Eingangssteuersatzes um einen Prozentpunkt führt zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 860 Mio. Euro.
• Die Verringerung des Spitzensteuersatzes um einen Prozentpunkt von 45 % auf 44 % führt zu Steuermindereinnahmen in Höhe von rd. 300 Mio. Euro.
• Die Anhebung des Arbeitslosengeldes II um 10 Euro auf 357 Euro würde zu Mehrkosten von mind. 770 Mio. Euro führen.
• Die Anhebung des Regelsatzes der Sozialhilfe um 10 Euro auf 357 Euro würde zu Mehrkosten von mind. 140 Mio. Euro pro Jahr führen.
Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass im Jahr 2006 die Kindergeldleistungen insgesamt 34,89 Mrd. Euro betrugen, 26,41 Mrd. Euro für Arbeitslosengeld II ausgezahlt wurden und die Summe der reinen Ausgaben in der Sozialhilfe außerhalb von und in Einrichtungen sich insgesamt auf 18,1 Mrd. Euro netto belief. Der finanzielle Aufwand für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz betrug im gleichen Jahr für Bund und Länder zusammen 2,26 Mrd. Euro.
Az.: III 806-3