Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 442/2021 vom 01.07.2021

Kommunaler Klimaschutz: "Förderprogramm wird ausgebaut"

Das Bundesumweltministerium (BMU) baut sein Beratungsangebot zum kommunalen Klimaschutz aus. Bei der Umsetzungsberatung erhalten Kommunen und weitere Akteure Hilfestellung und individuelle Beratung bei Fragen rund um die Themen Projektmanagement, Vergabe und Verwaltungsorganisation. Im Rahmen der BMU-Kommunalrichtlinie Nationale Klimaschutzinitiative berät das BMU seit vielen Jahren zu Fördermöglichkeiten und auch zu Fragestellungen im Antragsprozess.

Bei der Umsetzung eines geförderten Klimaschutzprojektes können in Kommunen unterschiedliche Herausforderungen auftreten. So sind zum Beispiel Vergabeverfahren durchzuführen, Planungsleistungen zu erbringen und Fristen einzuhalten. An dieser Stelle setzt die erweiterte Beratung des BMU an. Damit Klimaschutzvorhaben nach erfolgreicher Bewilligung schnell in die Umsetzung gelangen, erhalten Projektnehmer im Rahmen der Kommunalrichtlinie zukünftig mehr Unterstützung. Das Angebot umfasst Einzelberatungen für die Umsetzung strategischer und investiver Vorhaben im kommunalen Klimaschutz sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln in Form von Checklisten, Vorlagen oder Erfahrungsberichten. Darüber hinaus können Beratungen zu den Themen Vergabe, Verwaltungsorganisation, strategische Steuerung und Projektmanagement in Anspruch genommen werden.

Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 vielfältige Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Radverkehrsinfrastruktur, Abfall, Abwasser und Trinkwasser oder Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen. Gefördert werden auch strategische Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und der Einsatz von Klimaschutzmanagerinnen und -managern in Kommunalverwaltungen.

Die Umsetzungsberatung bettet sich in das bestehende Unterstützungsangebot im Rahmen der NKI ein. Beratungsmöglichkeiten bestehen bereits zu allgemeinen Fragen rund um den kommunalen Klimaschutz, zu Fördermitteln und zur Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms Kommunalrichtlinie. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms gelten in diesem Förderprogramm bis zum 31.12.2021 erhöhte Förderquoten sowie die zeitweise Absenkung des zu erbringenden kommunalen Eigenanteils. Finanzschwache Kommunen werden z. T. von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit, in einigen Fällen wird eine Vollfinanzierung möglich. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Fragen zur Umsetzung von Klimaschutzvorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie nimmt die Partnerschaft Deutschland (PD) per Telefon unter 030 257679 471 oder per E-Mail an ub-klima@pd-g.de entgegen.

 

Az.: 23.1.7-001/006 gr

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search