Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 597/2023 vom 26.09.2023

Kommunale Wärmeplanung: Die europäische Perspektive

Während in Deutschland das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesrat angekommen sind, wird die nächste Anpassung bereits für 2024 erwartet; denn dann soll die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, in der eine kommunale Wärme- und Kälteplanungspflicht von jeder Kommune mit mehr als 45.000 Einwohnern verlangt wird. Ein neuer Tracker-Bericht von Energy Cities gibt einen Überblick, über die verschiedenen bestehenden nationalen Rechtsrahmen bei der Entwicklung lokaler Wärme- und Kältepläne.

Energy Cities, ein Netzwerk europäischer Gemeinden, die sich eine langfristige lokale Energiepolitik zum Ziel gesteckt haben, hat die bestehenden Rahmenbedingungen bezüglich Wärme- und Kälteplanung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten analysiert, um einen Überblick vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie zu erhalten. Aus der Analyse gehen fünf grundsätzliche Ergebnisse hervor:

  1. Derzeit gibt es in etwa der Hälfte der Länder in Europa keine lokalen Wärme- und Kältepläne. Einige Länder haben bereits einen Rahmen für die lokale Energieplanung geschaffen (Schweden, Estland und Litauen), und andere Länder machen Fortschritte, um die Wärmeplanung zu einem Teil ihrer Dekarbonisierungsbemühungen zu machen, darunter Deutschland, Frankreich und Finnland. Was die Wärmeplanung betrifft, so sind derzeit jedoch nur zwei Länder, Dänemark und die Niederlande, vollständig auf die Umsetzung der EU-Richtlinie vorbereitet.
  2. Kälteplanung in der lokalen strategischen Energie- und Raumplanung werden in allen Mitgliedstaaten weitgehend vernachlässigt.
  3. In Fällen, in denen Wärmeplanungen vorhanden sind, sind sie selten ausreichend detailliert und werden selten in Raumplanungspraktiken und umfassendere (mehrstufige) Dekarbonisierungsstrategien integriert. Oft beschränken sie sich auf bestimmte Projekte oder Technologien (z. B. Fernwärmeprojekte oder einzelne öffentliche Gebäude) und berücksichtigen nicht alle verfügbaren technologischen Möglichkeiten. Außerdem wurde ein Mangel an ausreichender Konsultation und Koordination festgestellt: Sei es innerhalb der lokalen Verwaltung; horizontal (zwischen Gemeinden und Regionen); vertikal (mit nationaler und EU-Ebene), oder mit den betroffenen Akteuren (Bürger, Unternehmen und Industrie, Energieversorger, öffentliche Verwaltungen).
  4. Die Analyse stellt einen eklatanten Mangel an Ressourcen fest, insbesondere in Bezug auf kompetentes Personal, aber auch deutliche Schwierigkeiten beim Zugang zu energie- und gebäudebezogenen Geodaten, um ausreichend (räumlich) detaillierte strategische Planungen zu erstellen.
  5. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, müssen die lokalen Wärme- und Kältepläne daher detailliert, gut koordiniert und ordnungsgemäß mit anderen lokalen Planungs- und Politikdokumenten sowie regionalen und nationalen Strategien und Zielen abgestimmt sein. Darüber hinaus benötigen die lokalen Behörden ein stärkeres Mandat, um diese Pläne als Leitinstrumente für die Dekarbonisierung von Wärme und Energie für die Kühlung in ihren jeweiligen Gebieten zu nutzen.

In einem sogenannten „Tracker“ sind die Ergebnisse zu jedem Einzelnen EU-Mitgliedstaat online abrufbar. Dort sind gute europäische Beispiele skizziert, aber auch die Herausforderungen dargestellt, mit denen sich die einzelnen Länder konfrontiert sehen. So soll eine klarere Vorstellung von der aktuellen Situation in anderen Ländern erreicht werden, um Regulierungs- und Unterstützungsmechanismen für lokale Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten gestalten zu können.

Weitere Informationen:

EU Tracker - Lokale Wärme- und Kältepläne - Energy Cities (energy-cities.eu)

Az.: 28.6.9-005/003

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