Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 414/2013 vom 15.05.2013

Klimaschutz-Programm der Europäischen Kommission

Die Europäische Union hat vor einigen Tagen ein umfangreiches Programm zur Anpassung an den Klimaschutz vorgelegt (neun Papiere). Dieses Programm beschäftigt sich nicht mit der Senkung der CO2 Ausstöße (im englischen mitigation/Verminderung genannt), sondern mit Maßnahmen dem ohnehin schon eingetretenen Klimawandel zu begegnen (adaption/Anpassung). Bei den Anpassungen an den Klimawandel denkt die Kommission insbesondere an Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Waldbrandbekämpfung oder zum Schutz der Wasserreserven bzw. des Bodens. Ein spezielles Kapitel in diesem Maßnahmepaket bilden die Überlegungen zum Versicherungsschutz bei eingetretenen Schäden. In allen der o. g. Bereichen ist die kommunale Seite involviert. Das Europabüro in Brüssel wird sich deshalb auch direkt oder durch die europäischen kommunalen Dachorganisationen indirekt in diesen langfristigen Beratungsprozess einschalten.

Projektion zum Klimawandel

Die Europäische Kommission prognostiziert in ihren Papieren eine generelle Änderung des Klimas in den Jahren 2021 — 2050, die — tritt sie so ein — in der Tat beunruhigend ist. Die Schlüsselaussagen sind dabei u. a., dass 

  • sich die Anzahl der so genannnten Tropennächte (über 20 Grad) und die der heißen Tage (über 35 Grad) signifikant erhöhen werden und zwar für Deutschland von Südosten nach Nordosten fortschreitend; 
  • die Niederschlagsmenge in Deutschland abnehmen wird (-10 bis 15 %) in einer Richtung von Südwesten noch Nordosten; 
  • die Waldbrandgefahr von Süden (insbesondere Bayern) nach Norden zunehmen wird; 
  • die Überschwemmungen im Westen von Deutschland (insbesondere in NRW) leicht zunehmen werden.

Die Kommission fordert nun von den Nationalstaaten, dass gemeinsame Pläne zur Anpassung in Europa ausgearbeitet, dass entsprechende Schulungen des Personals durchgeführt werden; vor allem aber, dass Gelder für die notwendigen Maßnahmen (Schlagwort: Intelligente Techniken/smart grids) zur Verfügung gestellt werden. Was das EU-Budget betrifft, so können „volkswirtschaftlich wirksame“ Maßnahmen eigentlich nur aus dem Agrarfonds und aus den Strukturfonds finanziert werden. Hier liegt die politische Problematik auf der Hand. Entsprechende Gelder sind z. B. beim Agrarfonds im Grunde nur aus dem Bereich der Marktstützungsmaßnahmen für Agrarprodukte “abzuzweigen“ und in entsprechende Infrastrukturmaßnahmen umzuschichten.

Ein besonderes Problem des Klimawandels hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zum Versicherungsschutz bei Umweltschäden angeschnitten. Dieses Sonderproblem (Rückversicherungen) wird aller Voraussicht eines der kompliziertesten sein, da die Deckung der potenziellen Schäden vermutlich sehr hohe Summen erfordert.

Az.: II

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