Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 647/2023 vom 27.09.2023

Kartellschadensersatz: Drittes Landgericht weist Klage wegen kooperativer Holzvermarktung ab

Das Landgericht Erfurt hat jetzt die Klage der Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen GmbH gegen den Freistaat Thüringen und ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts wegen mangelnder Aktivlegimitation der Klägerin abgewiesen. Das Landgericht Erfurt schließt sich damit den vorangegangenen Entscheidungen der Landgerichte Stuttgart und Mainz an.

Der Freistaat Thüringen war von Anfang an davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist und der Prozessfinanzierer rechtlich in die Schranken gewiesen werden kann. Es ist zu begrüßen, dass durch die Abweisung der Klage weitere finanzielle Belastungen für die Steuerzahlenden, den Wald und die Waldbesitzenden abgewendet werden können.

Der international tätige, börsennotierte Prozessfinanzierer „Burford Capital“ verklagte über eine eigens gegründete Ausgleichsgesellschaft den Freistaat Thüringen sowie ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts auf rund 32 Millionen Euro Schadensersatz. Klagegegenstand ist eine angeblich nicht wettbewerbskonforme, gebündelte Holzvermarktung im Freistaat. Ermöglicht wurde die Klage, weil ein Teil von Holzabnehmern der Thüringer Waldbesitzenden, von denen nur zwei Firmen ihren Standort in Thüringen haben, ihre vermeintlichen Schadensersatzansprüche wegen der gebündelten Holzvermarktung an die Ausgleichsgesellschaft abgetreten haben. Der Freistaat wies den Vorwurf als unbegründet zurück und wehrte sich rechtlich entschieden gegen das Projekt des Prozessfinanziers.

In der Verhandlung am 27.04.2023 hatte das Landgericht Erfurt bereits seine vorläufige Bewertung des Falles dargelegt. Schwerpunkt der Erörterung war die Frage, ob das Vergütungsmodell des Prozessfinanzierers zulässig ist. Hieran hatte das Landgericht Erfurt bereits Zweifel geäußert und heute die Klage in erster Instanz abgewiesen.

Der Freistaat Thüringen ging stets fest davon aus, die angeblichen Ansprüche der Klägerin abwehren zu können. Diese Ansicht wurde auch von den Urteilen des Landgerichts Mainz und des Landgerichts Stuttgart bestärkt. In beiden Ländern wurden vergleichbare Verfahren von den Gerichten in erster Instanz abgewiesen. Auch im Verfahren in Nordrhein-Westfalen wird eine entsprechende Klage vom Gericht kritisch betrachtet.

Es wird erwartet, dass die Klägerin Berufung einlegen und ihre unbegründeten Forderungen in der zweiten Instanz weiterhin geltend machen wird.


Az.: 26.1-005/004 gr

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