Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 671/2003 vom 06.08.2003

Internetadressen mit Umlauten

Seit geraumer Zeit können Internet-Adressen, die auch Umlaute enthalten, für die Top-Level-Domains (TLD)  .com und .net beantragt werden. Damit sind Domains wie www.münster.de möglich. Zuständig für die neuen International Domains Names (IDN) ist Verisign in den USA, da dieser Verwalter für die TLDs .com und .net ist. Die Partnerregistrare von Verisign für die IDNs sind unter www.verisign.com/nds/naming/idn/customer.html gelistet. Die Firma 1und1.com bietet ihren Kunden eine Anmeldung zu den herkömmlichen Preisen an. Eine Garantie für die Registrierung wird nicht übernommen. Ende September sollen die Domains in der Datenbank von Verisign eingetragen werden.
 
Allerdings bietet Verisign schon länger eine Registrierungsmöglichkeit für die IDNs an. Jedoch nicht nach dem offziellen Standard Punycode, der erst im März 2003 verabschiedet wurde, sondern nach einem anderen (RACS). Dies ist der Grund, warum viele Adressen schon vergeben sind, obwohl der eigentlich vorgesehene Standard noch nicht so alt ist. Verisign will die schon registrierten IDNs allerdings am 28.09.03 in den neuen Standard transkodieren. Zunächst ist ein spezielles Browser-Plugin namens i-Nav erforderlich, um die IDNs aufrufen zu können. Später soll der Standard in den Browsern von Haus aus unterstützt werden.
 
Verschiedene Gebietskörperschaften wie www.münchen.com oder www.gütersloh.com sind offensichtlich schon vergeben. Namensrechtlich dürften hier Rechtsstreitigkeiten zu erwarten sein, da nach mehreren Entscheidungen für Kommunen in Deutschland die TLD hinsichtlich ihres Namensrechts nicht maßgeblich ist (Bad-Wildbad-Urteil). Die Anpassung an die .de-TLD steht noch aus, laut der Geschäftsführerin der denic eG in einem Interview vom August 2003 gegenüber dem Online-Dienst domain-recht.de sei aber noch in diesem Jahr mit Domains mit Umlauten auch in Deutschland zu rechnen. Neben 1und1.com bieten auch united-domains.de und domainregistry.de schon eine unverbindliche Registriermöglichkeit an.

Az.: G/3 800-01

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