Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 630/2023 vom 25.09.2023

Informationsveranstaltungen zur EFRE-Förderrichtlinie "Energieeffiziente öffentliche Gebäude"

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat das Förderprogramm "Energieeffiziente Gebäude" veröffentlicht. Gefördert werden öffentlichen Gebäude die vorrangig kulturellen, sportlichen, touristischen oder karitativen Zwecken dienen und deren Planung und Bau die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht angewendet wurden.

Es sind insbesondere folgende Gebäude förderfähig:

  • Kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte und Kunstausstellungen
  • Bibliotheken und Büchereien
  • Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude wie z. B. Umkleide-, Wasch- und Duschräume, Toiletten, Schulungs- und Besprechungsräume von Sporthallen und Sportplätzen
  • Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind.
  • Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind.
  • Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
  • Pflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.

Gefördert werden Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierungen, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Dabei muss der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen. Das Sanierungsvorhaben muss außerdem zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand führen. Förderfähig sind Investitionen zur Umsetzung des Energiekonzepts. Auch Planungsleistungen, wie etwa die energetische Untersuchung des Bestandsgebäudes oder Konzepte zum Energiemanagement, können gefördert werden.

Förderfähig sind Investitionen zur Umsetzung des Energiekonzepts, wie zum Beispiel:

  • Wärmedämmung
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen oder
  • Wärmespeicher

Städte, Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, können ab sofort Anträge über das digitale Antragsportal stellen. Vorhaben können bewilligt werden, solange Finanzmittel vorhanden sind.

Das Gesamtbudget für das Förderprogramm beträgt 196 Millionen Euro. Gefördert wird nach dem "Windhundverfahren", Bewilligungen sind solange möglich, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen und den Link zur digitalen Antragstellung finden Sie unter:
www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude

Städte, Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, können ab sofort Anträge über das digitale Antragsportal stellen: mehr...

Die KommunalAgentur.NRW bietet im Auftrag des MWIKE im Rahmen der Plattform Klima zu folgenden Zeiten Online-Informationsveranstaltungen unter Teilnahme der Bezirksregierungen an:

EFRE Sprechstunde - Bezirksregierung Arnsberg
28.09.2023, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr mehr...

EFRE Sprechstunde - Bezirksregierung Arnsberg
am 05.10.2023, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr mehr...

EFRE Sprechstunde - Bezirksregierung Köln
am 12.10.2023, 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr mehr...

Darüber hinaus bietet die PlattformKlima.NRW in den nächsten Wochen zur Erstberatung und Unterstützung bei der Projektfindung "EFRE-Online-Sprechstunden" an. In den Veranstaltungen erhalten Sie Informationen über Förderbedingungen und das Antragsverfahren.

Zu den Veranstaltungen können Sie sich über folgenden Link anmelden: mehr...

Az.: 20.2.9-001/003 gr

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