Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 6/2023 vom 17.01.2023

Informationssicherheit bei Wahlen

Mit Erlass vom 02. März 2021 - 11 - 35.00 hatte der Landeswahlleiter seinerzeit aus Anlass der Bundestagswahl 2021 den „Anforderungskatalog des BSI zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen - Informationssicherheit bei Schnellmeldungen“ übersandt und darum gebeten, die beschriebenen Maßnahmen zu prüfen und - soweit einschlägig - situationsadäquat umzusetzen.

Im Anschluss hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe das „IT-Grundschutz-Profil Schnellmeldungen“ erstellt. Aufgrund der steigenden Zahlen von Cyberangriffen bittet der Landeswahlleiter bei zukünftigen bundesweiten Wahlen und der Landtagswahl im Rahmen der Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses am Wahlabend / in der Wahlnacht das Dokument in die Überlegungen zur IT-Sicherheit in der gebotenen Detailtiefe einfließen zu lassen und die Ergebnisermittlung so noch besser abzusichern. Auf diese Weise kann der demokratische Wahlprozess verstärkt geschützt und es kann Unsicherheiten bezüglich der Ermittlung von Wahlergebnissen begegnet werden.

Der Erlass sowie das Papier „IT-Grundschutz-Profil Schnellmeldungen“ sind für Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformationen – Fachbereich Recht, Personal und Organisation – Wahlrecht abrufbar.

Az.: 10.1.2-002/001

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