Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 582/2021 vom 20.10.2021

Energiepreise: EU-Kommission legt Entlastungsvorschläge vor

Die Europäische Kommission zeigt in einer am 13.10.2021 ergangenen Mitteilung zu den Energiepreisen auf, welche Instrumente zur Verfügung stehen, um den weltweiten Anstieg der Energiepreise zu bewältigen. Ziel sei es, den Menschen und Unternehmen in Europa zu helfen. Die Mitteilung umfasst ein „Instrumentarium“, das die EU und ihre Mitgliedstaaten nutzen können, um die unmittelbaren Auswirkungen des derzeitigen Preisanstiegs zu bewältigen. Gleichzeitig soll die Resilienz gegenüber künftigen Preisschocks verstärkt werden. Zu den kurzfristigen nationalen Maßnahmen gehören Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen und gezielte Steuersenkungen. Die Kommission wird auch Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz unterstützen, mögliche Maßnahmen im Bereich der Energiespeicherung und der Beschaffung von Gasreserven prüfen und die derzeitige Gestaltung des Strommarkts bewerten.

Instrumentarium kurz- und mittelfristiger Maßnahmen

Laut der Kommission ermöglicht der bestehende Rechtsrahmen es der EU und ihren Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die unmittelbaren Auswirkungen auf die Verbraucher und die Unternehmen zu bewältigen. Dabei sollten gezielte Maßnahmen Priorität haben, mit denen die Auswirkungen des Preisanstiegs auf gefährdete Verbraucher und kleine Unternehmen rasch abgemildert werden können.

Sofortmaßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen:

  • Einkommensunterstützung im Notfall für von Energiearmut betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher, zum Beispiel durch Gutscheine oder teilweise Begleichung von Energierechnungen, was mit Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) unterstützt werden könnte;
  • Genehmigung von Zahlungsaufschüben für Energierechnungen;
  • Vorkehrungen zum Schutz vor Stromabschaltungen und anderen Netztrennungen;
  • Einführung vorübergehender, gezielter Senkungen der Steuersätze für schutzbedürftige Haushalte;
  • Hilfen für Unternehmen oder Industriezweige im Einklang mit dem EU-Beihilferecht;
  • Intensivierung der internationalen Kontakte im Energiebereich, um die Transparenz, Liquidität und Flexibilität der internationalen Märkte zu gewährleisten;
  • Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen auf dem Energiemarkt und Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um eine weitere Verstärkung der Überwachung der Entwicklungen auf dem CO2-Markt;
  • Förderung der Erweiterung des Marktes für Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom und Unterstützung dieser Verträge durch flankierende Maßnahmen.

Der Übergang zu sauberer Energie sei laut Kommission die beste Absicherung gegen künftige Preisschocks und müsse beschleunigt werden. Die EU werde weiterhin ein effizientes Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien entwickeln. Obwohl erschwinglichere erneuerbare Energien bei der Versorgung des Stromnetzes und der Preisgestaltung eine immer größere Rolle spielen, seien andere Energiequellen, einschließlich Gas, bei hoher Nachfrage weiterhin erforderlich. Bei der derzeitigen Marktgestaltung wird der Gesamtpreis für Strom weiterhin über den Gaspreis festgelegt, wenn Gas eingesetzt werde, da für sämtliche Erzeuger bei der Einspeisung desselben Produkts, nämlich von Strom, in das Netz derselbe Preis gelte. Es bestehe ein allgemeiner Konsens darüber, dass das derzeitige Grenzkostenmodell nach wie vor am effizientesten ist, doch weiterführende Analysen nötig seien. Durch die Krise werde auch deutlich, wie wichtig die Speicherung für das Funktionieren des EU-Gasmarktes ist. Die EU verfügt derzeit über Speicherkapazitäten im Umfang von über 20 Prozent ihres jährlichen Gasverbrauchs, doch nicht alle Mitgliedstaaten haben Speicheranlagen und ihre Nutzung und die Instandhaltungsverpflichtungen sind unterschiedlich.

Mittelfristige Maßnahmen für ein dekarbonisiertes und krisenfestes Energiesystem sein:

  • Mehr Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäuderenovierungen und Energieeffizienz, Beschleunigung der Auktionen und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien;
  • Ausbau der Energiespeicherkapazität, um den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu steigern, auch in Bezug auf Batterien und Wasserstoff;
  • Auftrag an die europäischen Regulierungsstellen (ACER), die Vor- und Nachteile der derzeitigen Strommarktgestaltung zu untersuchen und der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen vorzuschlagen;
  • Erwägung einer Überarbeitung der Verordnung über die Versorgungssicherheit, um für eine bessere Nutzung und Funktionsweise der Gasspeicherung in Europa zu sorgen;
  • Prüfung der möglichen Vorteile einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasvorräten durch die Mitgliedstaaten;
  • Einrichtung neuer grenzübergreifender regionaler Risikogruppen für Gas zur Risikoanalyse und zur Beratung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gestaltung ihrer nationalen Präventions- und Notfallpläne;
  • Stärkung der Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Energiemarkt durch die Möglichkeit, Lieferanten zu wählen und zu wechseln, Strom selbst zu erzeugen und sich Energiegemeinschaften anzuschließen.

Die gestiegenen Energiepreise werden auch Thema des Europäischen Rats vom 21.-22. Oktober 2021 der Staats- und Regierungschefs sein.

Die Mitteilung zu den Energiepreisen ist zu finden unter:
https://ec.europa.eu

Az.: 28.6.1-002/001 we

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