Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 27/2024 vom 25.01.2024

Grenzpreise zur Konzessionsabgabe Strom und Gas im Jahr 2024

Das Bundesamt für Statistik (destatis) hat die vorläufigen Werte der Durchschnittserlöse bei Gas und Strom bekannt gegeben, die als Grenzpreise zur Berechnung der Konzessionsabgabe dienen. Beide Grenzpreise sind gestiegen.

Der Durchschnittserlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden betrug laut destatis im Jahr 2022 21,04 Cent/kWh. Dies ist zugleich der sog. Grenzpreis gemäß § 2 Abs. 4 KAV, bei dessen Unterschreitung keine Konzessionsabgabe erhoben werden darf.

Der Grenzpreis bei Gas beträgt 7,41 Cent/kWh. Maßgeblich ist hierbei ebenfalls der statistisch ermittelte Durchschnittserlös für das Jahr 2022. Dieser durchschnittliche Erlös aus der Abgabe von Gas an alle Letztverbraucher ist zugleich der sog. Grenzpreis gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV, bei dessen Unterschreitung keine Konzessionsabgabe erhoben werden darf.

Die vorläufigen Grenzpreise sind im Internetangebot von destatis abrufbar:

https://www.destatis.de

Az.: 28.7.1-008/003

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