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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 564/1998 vom 20.10.1998
Gewillkürtes Betriebsvermögen im Körperschaftsteuerrecht - Umfrage
In einer Mitgliedskommune werden derzeit Überlegungen angestellt, den Verlust eines Betriebes gewerblicher Art im Bereich "Kultur und/oder Sport bzw. Stadtmarketing" mit Erträgen aus Beteiligungen im Sinne eines gewillkürten Betriebsvermögens steuerlich zu verbinden. Konkret besteht insbesondere Interesse daran, ob es in Mitgliedskommunen des NWStGB Erfahrungen mit dem Versuch gibt, Kulturaufgaben als Verlustbetrieb gewerblicher Art zu führen und inwieweit in diesen Betrieb Beteiligungen als gewillkürtes Betriebsvermögen eingelegt worden sind, um in den Genuß steuerlicher Vorteile (auf Erstattung Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer) zu kommen.
Mitgliedskommunen, die insoweit auf Erfahrungen zurückgreifen können, werden gebeten, dies kurz der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Az.: IV/1-921-10/0