Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 416/2022 vom 18.07.2022

Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos; BMF-Schreiben vom 04.04.2022

Der BFH hat mit Urteil vom 30. September 2020 (I R 12/17) zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nach den Urteilsgrundsätzen ist das steuerliche Einlagekonto eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit unabhängig davon festzustellen, welche Gewinnermittlungsart beim BgA vorliegt oder ob die jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 1 EStG überschritten sind. Für diese BgA ist für jeden Veranlagungszeitraum ein steuerliches Einlagekonto festzustellen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019, BStBl I S. 97, auf Grundlage dieses BFH-Urteils angepasst worden.

Das entsprechende BMF-Schreiben vom 04.04.2022 kann auf der Internetseite des BMF hier abgerufen werden.

Az.: 41.6.7.4-001/004 mu

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