Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 414/2022 vom 28.07.2022

Gesetze des sog. Osterpakets im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 28.07.2022, S. 1214 ff. wurden neben der EnWG-Novelle auch die weiteren wichtigen Änderungen des Rechts der Erneuerbaren Energien sowie des Naturschutzrechts veröffentlicht.

Im Einzelnen:

Über die Gesetzesänderungen hatten wir Sie zuletzt mit Schnellbriefen Nr. 364 und Nr. 366 vom 12.07.2022, Nr. 367 und Nr. 368 vom 13.07.2022 informiert.

Hinweise zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen:

  • Das EnWG tritt nahezu vollständig gemäß seinem Art. 9 am 29.07.2022 in Kraft.

  • Das neue EEG wird in zwei Schritten in Kraft treten. Die Änderungen unter Artikel 1 werden als Anpassung des „EEG 2021“ am 29.07.22 in Kraft treten. Die Änderungen unter Artikel 2 werden als neues „EEG 2023“ erst zum 01.01.2023 in Kraft treten.

  • Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, das neben der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, Änderungen des Baugesetzbuchs, des Raumordnungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorsieht, tritt zum 01.02.2023 in Kraft.

  • Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes tritt am 29.07.22 in Kraft.

Wegen der zahlreichen gesetzlichen Folgeänderungen wird jeweils auf die besonderen Regelungen zum Inkrafttreten verwiesen.

Az.: 28.6.9-012-01 we

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search