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StGB NRW-Mitteilung 145/2008 vom 21.02.2008
Gesetz zur Städteregion verabschiedet
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung vom 21.02.2008 das Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) verabschiedet. Dieses sieht vor, dass mit der nächsten Kommunalwahlperiode die Städteregion Aachen mit den dann zu wählenden Städteregionsrat und Städteregionstag gegründet wird. Der Kreis Aachen wird aufgelöst, seine Aufgaben übernimmt die Städteregion mit der regionsangehörigen Stadt Aachen in der Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt. Die übrigen regionsangehörigen Gemeinden haben dann die Rechtsstellung kreisangehöriger Gemeinden. Aufgaben der Stadt Aachen sollen dann auf die Städteregion übergehen, z.B. in den Bereichen Gesundheits-, Rettungs- oder Ausländerwesen. Die Bildung der Städteregion soll im kommunalen Finanzausgleich finanzneutral erfolgen. Die Region erhält nach Auskunft des Innenministeriums NRW dauerhaft nicht mehr und nicht weniger Schlüsselzuweisungen als der Kreis Aachen ohne die Stadt Aachen. Der verabschiedete Gesetzentwurf (LT-DrS. 14/5556) steht für die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW in dessen Intranetangebot unter Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Interkommunale Zusammenarbeit zum Download bereit.
Az.: I/2 020-90