Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 572/2021 vom 26.10.2021

Erlass zu feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdiensten

In der Praxis gibt es Unsicherheit hinsichtlich der Fortgeltung des Erlasses des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.01.2021, Az. 34-18.09.07-2230/21 bzgl. „Besondere Regelungen für die Durchführung der feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienste aufgrund der aktuellen Gesundheitslage“, der auch Hinweise zur Ausbildung in Freiwilligen Feuerwehren enthält.

Nach aktueller Auskunft des IM NRW gegenüber dem Verband der Feuerwehren fußten die Inhalte des damaligen Erlasses auf der zu der Zeit geltenden CoronaSchVO, die seitdem mehrfach geändert und vor allem in ihren Inhalten deutlich gelockert wurde. Da somit die wesentliche Bezugsvorschrift des Erlasses nicht mehr in der damaligen Form besteht, ist dieser Erlass inhaltlich erloschen. Eine formale Aufhebung des Erlasses ist daher entbehrlich und auch derzeit nicht vorgesehen. Unabhängig davon sind – durch Wegfall der wesentlichen Bezugsvorschriften – lt. Ministeriumsangabe die Feuerwehren nicht mehr an die damaligen Vorgaben des Erlasses gebunden.

Az.: 15.1.16-004/004

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