Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 282/2023 vom 26.04.2023

Forstausschuss Kommunalwald fordert eine Bundeswaldgesetznovelle ohne hohe Regelungsdichte

Auf ihrer Bundestagung kamen am 25. April 2023 Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ im neuen Rathaus in Wetzlar zusammen, um über Klimaschutz im Wald zu sprechen.

Thema der Sitzung war die die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Bundeswaldgesetzes. Dazu der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“, Dr. Karl-Heinz Frieden, und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg: „Wir appellieren an die Forstpolitik von Bund und Ländern, nur den zwingend notwendigen Rahmen für die Waldbewirtschaftung und die Waldpflege, der sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergibt, zu setzen. Den verantwortlichen Kommunen und Waldbesitzenden muss überlassen bleiben, welche Bäume nach dem Gesetz des Örtlichen gefällt und welche gepflanzt werden. Alle gesellschaftlichen Erwartungen, die über den Mindeststandard hinausgehen, dürfen nicht zusätzlich mit ordnungsrechtlichen Instrumenten durchgesetzt werden.“ Was einer groß-stadtnahen Kommune die Ausweisung eines Wildnisgebietes zur besonderen Förderung der Biodiversität sei, könne für eine Kommune im ländlichen Raum die Ausweisung eines Windkraftparks bedeuten.

Die Politik sollte nicht auch im Wald den Fehler begehen, durch ständig verschärfte Regelwerke die Waldbewirtschaftung immer mehr zu bürokratisieren. So habe sich in anderen Handlungsbereichen, wie beispielsweise der öffentlichen Infrastruktur, die Erkenntnis durchgesetzt, dass bestehende Gesetze und Verordnungen wieder ausgesetzt werden müssen, um Handlungsfähigkeit wie-der zurückzugewinnen. „Es darf nicht dazu kommen, dass zukünftig im Wald mehr Zertifizierer und Kontrolleure als Waldarbeiter mit der Motorsäge unterwegs sind“, fassen Frieden und Landsberg in ihrer Situationsanalyse die Befürchtungen über zu viel Bürokratie im Wald zusammen.

Vor dem Hintergrund von Klima-, Biodiversitäts-, Energie- und Rohstoffressourcenkrisen soll der Wald für alles Lösungen anbieten: Durch Waldbewirtschaftung oder auch in Teilen durch Stilllegung von Wäldern. Kennzeichnend für diese Herausforderungen sind die aktuellen Beteiligungsverfahren auf Bundesebene. Sie spiegeln das gesellschaftliche Spannungsfeld zwischen ordnungsrechtlichen Verschärfungen auf der einen Seite und partnerschaftlichen Ansätzen auf der anderen Seite wider. Großen Raum nimmt aktuell der vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucher-schutz initiierte „Zukunftsdialog Wald“ ein, der 50 (!) Verbände in 18 Foren zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten in die Erarbeitung der Waldstrategie 2050 der Bundesregierung einspannt.

Parallel findet die Erarbeitung der Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) statt. Hier werden die durch Länder und Verbände zu erarbeitenden Herausforderungen für die Waldpolitik in neue Rechtsnormen gefasst. Gerade die Umwelt- und Naturschutzverbände fordern dabei die „Gute fachliche Praxis“ zu präzisieren und deutschlandweite, pauschalierte ökologische Mindeststandards festzulegen. Diese werden jedoch die forstbetrieblichen Entscheidungsmöglichkeiten beschneiden, die Leistungsfähigkeit vieler Betriebe überschreiten und den Spielraum für Förderungen einengen. Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ des Bundesumweltministeriums konkurriert mit seinem Programm „KlimaWildnis“ gegen nachhaltig bewirtschaftete Wälder. Und das, obwohl diese einen wesentlich größeren Beitrag zum Klimaschutz als ein sich selbst überlassener Wald leisten.

Im Bundesklimaschutzgesetz spielen die Wälder eine entscheidende Rolle in der Kohlenstoffreduktion. Bei der Erfüllung der Klimaschutzziele 2045 sei dabei allerdings rechnerisch ein sehr hoher Holzvorrat eingepreist worden. Dieser erscheint nicht nur wegen wiederkehrender Kalamitäten unrealistisch, sondern schränkt gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung des heimischen Rohstoffes Holz und seinen Einbau in langlebigen Produkten sehr stark ein.

Fast im Widerspruch dazu steht die am 22. März 2023 vorgelegte Holzbauinitiative der Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Landwirtschaft (BMEL). Bei der Suche nach Lösungen, Klimaschutz und Ressourcenschonung mit dem Bedarf an Gebäuden zum Wohnen, Leben und Arbeiten nachhaltig in Einklang zu bringen, spiele „Deutschlands bedeutendster nachwachsender Rohstoff Holz“ eine zentrale Rolle. „Für die stoffliche Verwertung und den Holzbau ist Holz aus heimischen Wäldern aus ökologischen Gründen aber auch aus Sicht einer Resilienz der Rohstoffversorgung von großer Bedeutung“, heißt es in dem Papier.

Hintergrundinformationen:
Gemeinsamer Forstausschuss: Sprachrohr des Deutschen Kommunalwaldes

Der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist die repräsentative Interessenvertretung waldbesitzender Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland und das Sprachrohr des deutschen Kommunalwaldes, der 20 Prozent der Waldfläche einnimmt. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages.

Der Forstausschuss trifft sich zweimal im Jahr zum Austausch mit Landräten/innen, Bürgermeister/innen und Leitern/innen großer kommunaler Forstbetriebe aus den Bundesländern. Darüber hinaus ist für die Ausschussmitglieder eine vertrauensvolle und sachorientierte Zusammenarbeit mit den für Wald, Forstwirtschaft und Naturschutz zuständigen Ressorts, Vertretern der politischen Parteien, forstlichen Verbänden und der Wissenschaft wichtig. Weitere Informationen: www.dstgb.de

Az.: 26.1-008/001 gr

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