Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 25/2005 vom 17.12.2004

Förderung von Jugendaustausch und kulturellen Vorhaben durch das Auswärtige Amt

Das Auswärtige Amt hat für das Haushaltsjahr 2005 wieder finanzielle Mittel zur Förderung von auswärtigen kulturellen Vorhaben und der internationalen Verständigung durch Jugendaustausche im kommunalen Bereich in Aussicht gestellt. Die Verwaltung der Mittel ist an die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) übertragen worden.

Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sollen die Richtlinien sowie die Antragsformulare für 2005 in Kürze auf der Homepage des Rates der Gemeinden und Regionen Europas unter www.rgre.de (Serviceleistungen/Förderbrief, Programm-Infos) zum downloaden bereit gestellt werden.

Die Geschäftsstelle bittet die Mitgliedskommunen, die für 2005 Vorhaben nach den Vergaberichtlinien planen und an einer Förderung interessiert sind, bei der deutschen Sektion der RGRE direkt Anträge einzureichen.

Anträge auf Förderung auswärtiger kultureller Vorhaben bzw. auf Förderung des Jugendaustausches im kommunalen Bereich können bis Juni für das jeweilige Jahr, in dem die Maßnahme stattfindet, eingereicht werden. Soll die Maßnahme bereits vor dem Stichtag durchgeführt werden, so ist der Antrag unmittelbar nach der Planung einzureichen.

Eine Förderung kommt nur für die in der Richtlinie beschriebenen Fälle in Betracht (nach Mitteilung des DStGB müssen auch die Richtlinien vom August 2002 beachtet werden). Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Begegnungen, die aus anderen Bundesmitteln gefördert werden, keine zusätzliche Förderung durch das Auswärtige Amt erfahren können.

Da die vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellten Fördermittel relativ gering sind, wird wiederum eine Auswahl getroffen werden müssen. Die Antragstellung gibt noch keinen Anspruch auf finanzielle Förderung.

Zuschussanträge müssen bereits bei der Planung und nicht nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden.

Darüber hinaus gehen nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes lückenhaft ausgefüllte Anträge zu Lasten des Antragstellers.

Eine Benachrichtigung darüber, ob und in welcher Höhe Anträge bewilligt werden, ergeht durch Rat der Gemeinden und Regionen Europas.

(Quelle: DStGB Aktuell 4804 vom 26. November 2004)

Az.: IV/2-402

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