Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 247/2022 vom 12.04.2022

Förderstopp des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus"

Die Nationale Stadtentwicklungspolitik ist seit vielen Jahren eine erfolgreiche Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ werden finanziell und konzeptionell Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit gefördert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im zweiten Regierungsentwurf des Haushaltsgesetz 2022 keine neuen Mittel mehr vorgesehen sind.

Das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ nach jetzigem Stand ersatzlos aus dem Haushalt zu streichen, widerspricht den Vorhaben der neuen Bundesregierung, den Städtebau weiter zu fördern. Das Förderprogramm ist auch deshalb bei den Kommunen hoch angesehen, da die Projekte parteiübergreifend durch eine Expertenjury ausgewählt werden.

Eine auskömmliche Finanzausstattung ist zwingende Voraussetzung, um die wichtigen Handlungsfelder der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, wie zum Beispiel Durchführung kommunaler Modellvorhaben, praxisnaher Wettbewerbe sowie Förderung des nationalen und internationalen Praxistransfers sicherstellen zu können. Die stadtentwicklungsrelevanten Transformationsprozesse in den Kommunen, etwa in Folge der Corona-Pandemie, der aktuellen Flüchtlingssituation oder auch der klimabedingten Veränderungen erfordern auch in Zukunft ein Diskussions- und Austauschformat, wie es die Nationale Stadtentwicklungspolitik seit vielen Jahren erfolgreich bietet. Dies sollte nicht, zumal ohne jegliche Abstimmung mit den Partnern der Nationale Stadtentwicklungspolitik, aufs Spiel gesetzt werden.

Die Kommunen konnten bis zum 14. Dezember 2021 eine Projektskizze für ihre national bedeutenden Gebäude einreichen. Das Streichen der Mittel im Haushalt wäre für alle Kommunen, die sich auf das Programm beworben haben, eine herbe Enttäuschung. Daher haben die gemeindlichen Spitzenverbände auf Bundesebene die Bundesregierung aufgefordert, in den weiteren Haushaltsberatungen für eine auskömmliche Finanzausstattung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zu sorgen.

Az.: 20.2.2-002/014 gr

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