Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 334/2021 vom 02.06.2021

Finanzierungserlass NotSan vom 02.06.2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat der Geschäftsstelle jetzt den neuen Erlass zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung übermittelt. Der Erlass mit der Musterkalkulation und ergänzenden Ansatzwerten vom 2. Juni 2021 ist für Mitgliedskommunen im Internet-Angebot des StGB NRW unter Fachgebiete, Recht/Personal/Organisation, Feuerwehr und Rettungswesen unter der Rubrik Rettungswesen abrufbar. Der Erlass ist mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet worden. Dabei konnten nicht alle von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten Ansatzwerte gegen den Widerstand der Krankenkassen durchgesetzt werden. Wir haben dem Erlass aber nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Erlasses rasch wieder einberufen wird, um mittelfristig eine vollständig auskömmliche Anschlussregelung zu erarbeiten.

Az.: 15.2.15-001/001

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