Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 596/2022 vom 18.10.2022

Feuerwehr-Jahresstatistik 2022; Dateneingabe in IG NRW

Das Ministerium des Inneren hat mit Erlass zur Feuerwehr-Jahresstatistik 2022 auf Folgendes hingewiesen:

Die Eingabe von Fahrzeugen und Geräten und die Korrektur der Datensätze in der Ressourcenaufstellung in IG NRW ist jederzeit im Laufe des Jahres möglich. Für den Jahresbericht 2022 wird die Sicherung der Ressourcendaten durch IT NRW fristgerecht zum 31. Dezember 2022 durchgeführt. Nach diesem Datum können für die Statistik 2022 keine Eingaben oder Änderungen bei den Ressourcen mehr vorgenommen werden.

Alle anderen Daten der Statistik (wie z. B. Personalstärke und Einsätze) können ab dem 02.01.2023, 10:00 Uhr eingegeben werden.

Bitte beachten Sie folgende Abschlusstermine für die Statistik:

Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren,

Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren:                                     10. Februar 2023

Kreisfreie Städte und Gemeinden:                                                 24. Februar 2023

Kreise:                                                                                              24. März 2023

Bezirksregierungen:                                                                        24. April 2023

Die eingegebenen Daten sind durch die jeweils übergeordnete Ebene auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Das IM NRW bittet, alle Fragen, die das Thema Jahresstatistik betreffen, an die E-Mail-Adresse „IG-NRW@im.nrw.de“ zu richten bzw. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen zu kontaktieren.

Az.: 15.1.1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search