Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 564/2022 vom 07.09.2022

Fallstudie zeigt Bezahlchaos an Europas E-Ladesäulen

In mehr als 9 von 10 Fällen ist das Zahlen mit der eigenen Debit- oder Kreditkarte an E-Ladesäulen unmöglich. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Fallstudie von KANTAR im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. (IDZ). Gemeinsam mit weiteren Verbänden wirbt der DStGB im Rahmen der Novellierung der europäischen Richtlinie „AFIR“ um eine verpflichtende Ausstattung von Kartenterminals an Ladesäulen.

Studie der Initiative Deutsche Zahlungssysteme

Mehr als zwei Drittel zukünftiger E-Autofahrer in ausgewählten europäischen Ländern möchten den getankten Strom am liebsten spontan und ohne Datenerfassung mit der eigenen Bankkarte bezahlen. In der Praxis kommen Verbraucherinnen und Verbraucher an öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen in Europa jedoch nicht um die Benutzung eines sogenannten geschlossenen Bezahlsystems, zum Beispiel mit betreibereigenen Ladekarten, Apps oder Webseiten mit vorheriger Registrierung herum. Untersucht wurden sowohl Angebote im städtischen (40) als auch im ländlichen Umfeld (21).

Geschlossene Bezahlsysteme dominieren in Europa

55 Ladesäulenbetreiber setzen lediglich auf geschlossene Bezahlmethoden wie zum Beispiel betreibereigene Ladekarten, Apps oder Webseiten mit vorheriger Registrierung. Um eine Ladekarte zu erhalten, muss in der Regel ein Vertrag beim Ladesäulenbetreiber abgeschlossen werden. Von den 59 Ladesäulenbetreibern, die das Bezahlen mittels betreibereigener Ladekarte oder der eines Roamingpartners anbieten, statten lediglich 32 Anbieter ihre Ladesäulen zusätzlich mit einem statischen QR-Code aus, welcher das Smartphone auf eine Webseite führt und eine Zahlung erst nach Eingabe der eigenen Zahlungsdaten ermöglicht. 50 Ladesäulenbetreiber haben zudem eine eigene Lade-App im Repertoire, die zum Starten des Lade- und Bezahlvorgangs aber teilweise ebenfalls eine Registrierung bzw. einen entsprechenden Login voraussetzt.

Ob über eine App oder eine Webseite, beide Bezahlvorgänge sind aus Sicht der Initiative Deutsche Zahlungssysteme kompliziert und für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Aufwand und Hürden verbunden. E-Autofahrer benötigen in allen Fällen ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Des Weiteren fiel der Marktforschung auf, dass die angebotenen Apps oder Webseiten lediglich in der Landessprache und nur selten auf Englisch zur Verfügung stehen, sodass der Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter erschwert wird. Zudem wurde deutlich, dass in den allermeisten Fällen der Preis pro Kilowatt-Stunde oder Ladevorgang beim Bezahlen mit der Debit- oder Kreditkarte über Apps oder Webseiten deutlich teurer ist als beim Stromtanken mit der betreibereigenen Ladekarte. Spontanes Laden wird so für E-Autofahrer besonders unattraktiv gestaltet.

Lediglich an sechs der untersuchten E-Ladesäulen – zwei in Frankreich sowie je eine in Deutschland, Österreich, Schweden und Polen – war eine spontane Bezahlung mit einer Debit- oder Kreditkarte durch Stecken oder kontaktlos über ein Kartenterminal möglich.

Verbändeinitiative fordert einfache Bezahlsysteme an Ladesäulen

Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. fordert zusammen mit den Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft, konkret dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie den kommunalen Spitzenverbänden – dem Deutschen Städtetag (DST), dem Deutschen Landkreistag (DLT) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) –, dem ADAC sowie dem Bundesverband der electronic cash Netzbetreiber (BecN) den Europäischen Gesetzgeber auf, im Rahmen der Überarbeitung der „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) spontanes Bezahlen mit Debit- und Kreditkarte über ein Terminal als Mindeststandard an allen E-Ladesäulen in ganz Europa festzuschreiben.

Für den Erfolg der Elektromobilität spielt neben der Erreichbarkeit von Ladeinfrastruktur auch das nutzerfreundliche Laden eine entscheidende Rolle. Daher sollte auch aus Sicht des DStGB Kartenzahlung anstelle umständlicher Registrierungsvorgänge zum Standard werden und somit spontanes Laden ermöglichen. Im Zuge der Überarbeitung der AFIR beschränkt sich diese Forderung auf neu zu errichtende Ladesäulen. Dies entspricht auch den aktuellen Vorgaben in Deutschland durch die Ladesäulenverordnung. Denn die Umrüstung vieler älterer und häufig von Stadtwerken aufgebauten Ladesäulen mit geringer Ladeleistung würde zu entsprechend hohen Kosten führen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung der Initiative Deutsche Zahlungssysteme vom 31.08.2022: www.initiative-deutsche-zahlungssysteme.de

Gemeinsame Positionierung der Verbände im Rahmen der AFIR: www.initiative-deutsche-zahlungssysteme.de

Az.: 33.1.5.2-001/005

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