Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 448/2022 vom 29.07.2022

Fachseminar Gewässerunterhaltungsgebühr (§ 64 LWG NRW)

Die Kommunal Agentur NRW führt am 17.08.2022 in der Stadt Münster das Präsenz-Fachseminar „Einführung und Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr“ durch. Rechtsgrundlage fu?r die Erhebung ist der § 64 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), welcher mit der Änderung des LWG NRW im Mai 2021 noch einmal eine Änderung erfahren hat. Grundsätzlich kann für alle Grundstücke im Einzugsgebiet eines fließenden Gewässers für die befestigten und unbefestigten Flächen eine Gewässerunterhaltungsgebühr erhoben werden. Zugleich hat der Landesgesetzgeber in § 64 Abs. 1 LWG NRW festgelegt, welcher Aufwand im Rahmen der Gewässerunterhaltung umlagefähig ist und welcher Kostenverteilungsschlüssel anzuwenden ist. Zugleich muss eine Abgrenzung zwischen dem Aufwand für die Gewässerunterhaltung und dem Aufwand für den Gewässerausbau (z. B. die Renaturierung eines begradigten Gewässers) erfolgen, denn der Aufwand für den Gewässerausbau wird auf der Grundlage der §§ 69, 70 LWG NRW refinanziert. Es muss somit eine klare Abgrenzung erfolgen, welche Maßnahmen an einem Gewa?sser dem Aufgabenfeld der Gewa?sserunterhaltung zuzuordnen sind (§§ 39 Abs. 1, 67 Abs. 2 Satz 1 WHG, § 61 LWG NRW). Ebenso müssen bei der Gewässerunterhaltung die Kosten der sogenannten Erschwerer gesondert betrachtet und vom Gesamtaufwand abgesetzt sowie auf diese Erschwerer verursachergerecht umgelegt werden.

Ziel des Fachseminars ist es, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung und Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr systematisch darzustellen und die notwendigen Einführungsschritte aufzuzeigen. Dabei wird insbesondere die in den Jahren 2021 und 2022 ergangene aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Zugleich geben zwei Städte einen Einblick in ihre Erfahrungen mit der Erhebung der Gewässerunterhaltungsgebühr. Weiterhin werden EDV-technische Hilfsinstrumente zur Datenerhebung und Datenfortschreibung vorgestellt.

Anmeldungen können über die Internetseite der Kommunal Agentur NRW (www.kommunalagentur.nrw) und dort unter der Rubrik „Aktuelles & Termine“ und der Unterrubrik „Veranstaltungen“ erfolgen.

Az.: 24.0.16 qu

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