Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 412/2022 vom 14.07.2022

Evaluation Anwärtersonderzuschläge Feuerwehr

Die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes der Laufbahngruppe 1.2, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 LVOFeu eingestellt wurden, erhalten einen Anwärtersonderzuschlag nach Anwärtersonderzuschlagsgesetz. Das Anwärtersonderzuschlagsgesetz ist jedoch befristet bis zum 31. Dezember 2022 und bedarf der Evaluierung.

Darüber hinaus hatte sich das Finanzministerium NRW mit Erlass vom 14. Dezember 2017 damit einverstanden erklärt, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände für die nicht vom AnwSoZG Feu erfassten Laufbahnbewerbenden der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 LVOFeu im Rahmen der Stufenausbildung in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurden sowie für die Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 (1. und 2. Einstiegsamt - gehobener und höherer Dienst - ) Anwärtersonderzuschläge nach Maßgabe des § 76 Absatz LBesG NRW zu gewähren, soweit in den einzelnen Kommunen ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern besteht. Die Höhe der Anwärtersonderzuschläge wurde auf fünfunddreißig vom Hundert des Anwärtergrundbetrages festgelegt. Der entsprechende Erlass des Innenministeriums ist ebenfalls befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Die kommunalen Spitzenverbände sind aufgefordert worden, zu der Evaluierung Stellung zu nehmen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium für die Fortgeltung des Anwärtersonderzuschlagsgesetzes sowie für eine Verlängerung der möglichen Gewährung eines Anwärtersonderzuschlags für Laufbahnbewerbende der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 1. und 2. Einstiegsamts und für die nicht vom Anwärtersonderzuschlagsgesetz erfassten Laufbahnbewerbenden der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Kommunen ausgesprochen.

Die Stellungnahmen ist für Mitglieder im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebunds NRW unter Fachinformationen - Fachgebiete – Recht, Personal und Organisation – Feuerwehr oder unter diesem Link zu finden.

Az.: 15.1.17-001/002

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