Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 428/2023 vom 28.06.2023

EuGH zur Mehrwertsteuerpflicht bei der Abfallentsorgung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 30.03.2023 (Rechtssache C – 616/21) entschieden, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006 dahin auszulegen ist, dass es keine der Mehrwertsteuer unterliegende Dienstleistung darstellt, wenn eine Gemeinde von einem Unternehmen zu Gunsten derjenigen ihrer Einwohner, die Eigentümer sind und den entsprechenden Wunsch geäußert haben, Maßnahmen der Asbestbeseitigung und der Sammlung von asbesthaltigen Produkten und Abfällen vornehmen lässt. Dieses soll jedenfalls dann gelten, wenn die Entsorgungstätigkeit nicht auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen gerichtet ist und nicht zu einer Zahlung seitens der Einwohner führt, da diese Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Az.: 25.0.2.1 qu

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