Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 162/2018 vom 31.01.2018

EU-Richtlinie mit Quotenregelung für Elektroautos

Dem Bundesrat liegt der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge vor. Der Änderungsvorschlag der Richtlinie betrifft im Wesentlichen die Einführung von Mindestanteilen besonders schadstoffarmer Fahrzeuge bei der öffentlichen Auftragsvergabe. So sollen nach Art. 5 Nr. 1 des Entwurfes bis 2025 in Deutschland 35 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge besonders emissionsarm sein. Für schwere Nutzfahrzeuge beträgt das Mindestziel bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Deutschland bei Lkw im Jahr 2025 10 Prozent und im Jahr 2030 15 Prozent.  

Bei Bussen liegen diese Mindestziele deutlich höher. Im Jahre 2025 sollen 50 Prozent und im Jahr 2030 75 Prozent aller öffentlichen Auftragsvergaben emissionsarme Antriebe beinhalten. Zur Auswahl stehen hierfür in der Richtlinie Strom, Wasserstoff und Erdgas einschließlich Biomethan, gasförmig oder flüssig. 

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes führen die vorgesehenen Quoten für die Kommunen beziehungsweise ihre Verkehrsunternehmen bei entsprechenden Beschaffungsvorgängen zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Dies gilt sowohl für den Bereich der schweren Nutzfahrzeuge, bei denen die Städte und Gemeinden selbst öffentliche Auftraggeber sind, als auch für den Busbereich, dessen Fahrzeuge im Wesentlichen durch die Verkehrsunternehmen beschafft werden. 

Ein deutlich geringerer Kostenaufwand durch die längere Verwendung sauberer Dieselbusse würde eine bessere Balance zwischen Zielerreichung bei der Luftreinhaltung und dem Nahverkehrsangebot ermöglichen, welches sonst durch zu hohe Kosten gefährdet sein könnte. Der DStGB hat in diesem Sinne gegenüber dem Bundesrat Stellung genommen.

Az.: 33.1.5.2-001/003

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