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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 643/2014 vom 09.10.2014
EU-Konsultation zur "Urbanen Agenda"
Die EU-Kommission hat Konsultationen zur Entwicklung einer sogenannten „Urbanen Agenda (Städtische Agenda)“ eingeleitet. Zum einen beabsichtigt die Kommission mit der Konsultation, Informationen aus allen Europäischen Ländern (auch kommunale Ebene und Zivilgesellschaft sind angesprochen) zu aktuellen und zukünftigen städtepolitischen Problemen zu sammeln. Zum anderen will sie einen Überblick über den möglichen Inhalt der Städteagenda zu erhalten.
In seiner Stellungnahme hat der DStGB darauf hingewiesen, dass die Europäische Union keine Kompetenzen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung hat. Ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf dieses Politikfeld müssen sich daher auf eine Koordinationsfunktion und eine Erfahrungsaustauschfunktion beschränken. Sie kann allenfalls einen allgemeinen Rahmen setzten, der allein die Grundprinzipien der Europäischen Union (nachhaltige Entwicklung) in einen städtepolitischen Rahmen setzt. Vor diesem Hintergrund ist eine EU-Städteagenda mit rechtlich verbindlichen Elementen oder der Ankündigung späterer Rechtsakte abzulehnen.
Demgegenüber bestätigt der DStGB die Notwendigkeit einer inhaltlichen Neuausrichtung der Stadtentwicklungspolitik. Ein Hauptgrund für diese Notwendigkeit ist z. B. der demographische Wandel, der sich in den nächsten Jahrzehnten in zahlreichen Mitgliedsstaaten deutlich beschleunigen wird. Seine Auswirkungen insbesondere auf die Neuausrichtung der (sozialen) Infrastruktur werden die urbanen Gebiete beeinflussen.
Auch wird die technologische Entwicklung z. B. im Bereich des Verkehrswesens (Elektromobilität) sowie die Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz zu Neuüberlegungen führen. Neben der Demographie und technischen Neuerungen wird sich insbesondere Deutschland in Zukunft noch verstärkter mit Eingliederungsmaßnahmen für Migranten beschäftigen müssen. Eng damit zusammenhängend, werden die Themen Berufs- und universitäre Ausbildung sowie Weiterbildung die Politik des urbanen Raumes bestimmen.
Der politische Diskussionsprozess beginnt unmittelbar nach der Auswertung der verschiedenen Antworten auf die Konsultation, die am 26. September endete. Mit einer Verabschiedung einer Städteagenda ist nicht vor Ende 2016 zu rechnen. Die Stellungnahme des DStGB kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik "Fachinfo und Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebau und Wohnungswesen" abgerufen werden.
Az.: II gr-ko