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StGB NRW-Mitteilung 366/2023 vom 14.06.2023

EU-Innenminister einigen sich auf Reform des EU-Asylsystems

Der Kompromiss sieht vor, dass ankommende Personen zunächst in speziellen Einrichtungen verbleiben, um dort den Asylanspruch und eine mögliche Bleibeperspektive zu prüfen. Personen ohne Bleibeperspektive sollen aus den Einrichtungen direkt zurückgeführt werden. In den Asylzentren sollen alle ankommenden Menschen erstmal erfasst und registriert werden. Danach ist eine Verteilung auf die Mitgliedsstaaten vorgesehen. Neben den verschärften Asylverfahren sehen die am Donnerstag beschlossenen Pläne auch mehr Solidarität mit den stark belasteten Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen vor. Sie soll künftig nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend sein. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, würden zu Ausgleichszahlungen gezwungen werden.

Zudem sollen die Reformpläne weitreichende Kooperationsprojekte mit Nicht-EU-Ländern ermöglichen. Nach Angaben der zuständigen Kommissarin Ylva Johansson könnten abgelehnte Asylbewerber künftig grundsätzlich auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden. Einzige Voraussetzung soll sein, dass sie eine Verbindung zu diesem Land haben. Wie diese aussehen muss, soll im Ermessen der EU-Mitgliedstaaten liegen, die für das jeweilige Asylverfahren zuständig sind.

Statement des DStGB: Asylkompromiss wichtiges Signal - Kurzfristige Entlastung dadurch nicht zu erwarten

Es ist gut, dass sich die EU-Staaten auf den Weg zu einer gemeinsamen Migrationspolitik machen. Auch wenn es keine Einheits-, sondern eine Mehrheitsentscheidung war, ist es richtig an den Außengrenzen Einrichtungen zu schaffen (Angedacht sind erstmal 30.000 Plätze), wo insbesondere Personen aus sicheren Herkunftsländern innerhalb von 12 Wochen eine Prüfung durchlaufen und dann ggf. zurückgeführt werden/zurückkehren müssen.

Das ist insbesondere auch ein Zeichen, dass Europa gemeinsam handeln will, um den Migrationsdruck zu reduzieren. Viele Fragen sind allerdings noch offen.

Zum Beispiel: Werden diese Einrichtungen von der EU betrieben und finanziert und kommen die Entscheider aus allen EU-Staaten? Aus unserer Sicht ist es richtig, dass es entgegen der Vorstellung der Bundesregierung dort auch Familien untergebracht werden, dabei kann durch entsprechende organisatorische Vorrichtungen sichergestellt werden, dass eine angemessene Unterbringung und Versorgung in speziellen Familiendistrikten sichergestellt wird.

Zu begrüßen ist auch, dass man sich auf eine Verteilungsquote innerhalb der EU verständigt hat. Das kann zu einer deutlichen Entlastung, nicht nur von Deutschland, sondern auch von Italien und Griechenland führen. Nicht geklärt ist aber bisher offenbar, ob bei der Berechnung der Flüchtlingsquote auch die aus der Ukraine vertriebenen, die keinen Asylantrag stellen müssen, weil sie unter die Massenzustromrichtlinie fallen, berücksichtigt werden. Das dürfte für Polen, welches den Kompromiss ablehnt, ein wichtiger Aspekt sein, denn bisher hat Polen etwas 2 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Ein weiterer wichtiger Punkt, bei der Verteilung ergibt sich daraus, dass sichergestellt werden muss, dass auch ein anerkannter Asylbewerber, der Frankreich zugewiesen wurde, nach der Zuweisung nicht nach Deutschland einreist.

Auch die ebenfalls zentrale Frage, dass eine Angleichung der Leistungssysteme in der EU notwendig ist, um sogenannte Pull-Effekte zu vermeiden, ist offen.

Hinzukommt, dass der gefundene Kompromiss noch mit dem EU-Parlament abzustimmen ist. Hier können sich weitere Änderungen ergeben oder das Projekt könnte sogar ganz scheitern, wenn es nicht gelingt bis zur Europawahl eine abgestimmte Haltung zu finden. Auch die Einrichtung und Organisation und Umsetzung der geplanten Einrichtungen an den Außengrenzen wird erhebliche Zeit benötigen. Eine kurzfristige Entlastung für die Städte und Gemeinden in Deutschland ist daher nicht zu erwarten.

Nachdem die Bundesregierung dem Kompromiss zugestimmt hat, sollten die entsprechenden Grundsätze auch in Deutschland umgesetzt werden. Es wäre deshalb richtig, Personen aus sicheren Herkunftsländern in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder zu belassen. Eine Verteilung von Personen auf die Kommunen sollte erst dann vorgenommen werden, wenn die Bleibeperspektive feststeht. Auch die Finanzierungsfragen auf deutscher Ebene müssen endlich und nachhaltig angegangen werden. Der Bund verweist darauf, dass er erhebliche Mittel aufbringt, obwohl die Zuständigkeit bei Ländern und Kommunen liege. Da aber der Bund viel mehr als Länder und Kommunen das Migrationsgeschehen steuern kann, sollte das Grundgesetz geändert werden und Fragen der Migration in den Katalog des Art 91 a GG als Gemeinschaftsaufgabe festgeschrieben werden. Das würde dann bedeuten, dass Bund und Länder die Kosten gemeinsam tragen. Wir warnen ausdrücklich davor, dass man im Hinblick auf den europäischen Asylkompromiss jetzt zur Tagesordnung übergeht und diese wichtigen nationalen Fragen nicht regelt.

Az.: 16.1.6-002/001

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