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StGB NRW-Mitteilung 146/2008 vom 19.02.2008
Erste Informationen zum Bundesmelderegister
Nach ersten durchgesickerten Informationen in der Presse plant das Bundesinnenministerium aufgrund der übernommenen Zuständigkeit für das Melderecht ein zentrales Bundesmelderegister einzurichten. Hierbei sollen offenbar erheblich mehr personenbezogene Daten pro Einwohner gespeichert werden als bisher. So berichtet der Online-Nachrichtendienst heise am 07.02.2008 (www.heise.de/newsticker/meldung/103157), dass neben einer E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") auch der Hochzeitstag und -ort und die gesetzlichen Vertreter samt Doktorgrad, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht und Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden sollen. Auch die Tatsache, ob ein Waffenschein oder eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt wurden, soll zum neuen Katalog gehören. Außerdem sei daran gedacht, den Kreis der Abrufberechtigten zu erweitern. heise beruft sich dabei auf einen Referentenentwurf, der den kommunalen Spitzenverbänden allerdings bislang noch nicht förmlich vorgelegt wurde. Nach weiteren Quellen plant das Bundesinnenministerium zudem, dass zwar die Kommunen die örtlichen Melderegister beibehalten und die zentral gespeicherten Daten nur Auszüge dieser darstellen. Gleichwohl ist offenbar daran gedacht, den Kommunen eine Dienstleistung anzubieten, die Daten auch und dann nur zentral für diese zu speichern.
Az.: I/2 113-01